W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Selbstbeteiligung an Glasschaden an Privatwagen auf einer Firmenfahrt?

A
aragon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, kann mir jemand sagen ob die Selbstbeteiligung (Glasschaden auf einer Firmenfahrt an seinem Privatwagen) von dem Mitarbeiter zu zahlen ist? In diesem Fall übernimmt die Firma zwar den Schaden aber zieht die SB ab, die dann vom Mitarbeiter zu zahlen ist. Der will daraufhin nicht mehr mit seinem Privatwagen (hat keinen Firmenwagen) zum Kunden fahren.

Danke und Gruß

4.19001

Community-Antworten (1)

T
TROISDORFER

30.07.2009 um 07:49 Uhr

Hallo aragon, du schreibst: In diesem Fall übernimmt die Firma zwar den Schaden aber zieht die SB ab, die dann vom Mitarbeiter zu zahlen ist. Wie soll das gehen,bei regulierung durch den AG,tritt doch kein Versicherungsfall ein ??? Muss der Mitarbeiter die Selbstbeteiligung zahlen,so reguliert den die Versicherung !!! Warum werden überhaubt ein Privatwagen genutzt,ich kann den Mitarbeiter verstehen den Privatwagen in Zukunft nicht mehr zu benutzen und er hat er Recht solche Fahrten abzulehnen, es sei denn,es ist in seinem AV so vereinbart ...Es gibt auch Bus und Bahn oder sogar ein Taxi ! Wie es der AG gerne möchte,aber Privatwagenfahrten kann er nicht verlangen . Mfg Troisdorer

Ihre Antwort