Großzügige Zulage für Vorstand und Aufsichtsrat - gibt es hier Einspruchsmöglichkeiten für den Betriebsrat?
Unsere Vorstände und der Aufsichtsrat haben sich selber vor kurzem eine beträchtliche Zulage (ca. 1000,- EUR je Monat und Person) zugebilligt und das, nachdem der Betriebsrat wieder und wieder nach Inanspruchnahme der Öffnungsklausel die tarifliche Erhöhung für alle Mitarbeiter um 6 Monate nach hinten verschoben hat (auf Anraten des Vorstandes, um die finanzielle Situation des Unternehmens nicht überzustrapazieren). Gibt es hier Einspruchsmöglichkeiten für den Betriebsrat?
Community-Antworten (4)
26.05.2006 um 12:16 Uhr
Warum soll eine Einspruchsmöglichkeit möglich sein? Ihr habt doch im AufsRat einen/mehrere AN-Vertreter - er und ggf. die Gewerkschaft kommen doch auch in den Genuss der Erhöhung.
Ausserdem geht es normalerweise nicht darum, GEGEN eine Erhöhung von Bezügen zu sein, sondern FÜR eine Erhöhung der Bezüge von vielen Mitarbeitern zu sein.
26.05.2006 um 12:55 Uhr
@Kölner,
Aus Sicht der AN ist es vermutlich nicht nachvollziehbar, das der Vorstand/Aufsichtsrat sich eine Erhöhung genehmigt, andererseits aber von den AN erwartet, auf eine Erhöhung der tariflichen Bezüge der AN zu verzichten.
Hinzu kommt, das es einen noch bitteren Nachgeschmack hat, wenn die Öffnungsklausel gezogen wird, die AN-Vertreter sich aber die Tasche selber vollstopfen.
So gesehen, kann ich den Unmut schon verstehen, wenngleich ich nicht weiß, ob der Betriebsrat hier eine Möglichkeit hätte, einzugreifen.
Vielleicht habe ich aber auch nur was falsch verstanden :-)
26.05.2006 um 15:51 Uhr
Hallo @Kölner,
genau getroffen. Das ist unser Unmut, der bei den nächsten Tarifdiskussionen die Fronten sicher nicht entspannen wird.
26.05.2006 um 16:43 Uhr
@Rollie, tibo Ich würde jeden Aufwendungsersatz des AR und des Vorstandes mal ganz isoliert von den Lohnerhöhungen der AN sehen.
Die eine Sache ist tarifvertraglich geregelt, die andere Beschlusssache. Dieser Futterneid wird auch alles andere als der Sache zuträglich: Nämlich die Lohnerhöhung der AN zu erreichen!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Funktionszulage Zulage für BR einfach wegfallen lassen? Lohnkürzung?
ÄlterHallo, unser BR Gremium hat seit mehreren Jahren eine Funktionszulage für die Betriebsratstätigkeit bekommen, die hat sich auch prozentual mit den Tariferhöhungen angepasst. Bei der vorletzen Abrec
Änderungsvertrag wegen Lohnerhöhung
ÄlterKann man dies unterschreiben für eine Lohnerhöhung Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag einvernehmlich mit Wirkung zum 01.09.2023 folgende Zusatzverein
Pest oder Cholera
ÄlterFolgendes Problem: Zwischen AG (150 Ma) und Belegschaft gibt es seit langem Streit, viele Kündigungen, Klagen der Kollegen, etc.. Nun ist der Aufsichtsrat endlich soweit, den Vorstand zu entlassen. So
Informationspflicht an den Aufsichtsrat
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei ein Betriebsrat zu gründen und haben bereits nächste Woche zur Betriebsversammlung eingeladen, um das Wahlkomitee zu wählen. Wir sind eine GmbH mit einem Aufsichtsrat