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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitänderungen - darf der Arbeitgeber nach Jahren geregelter Arbeitszeiten einfach den Arbeitszeitplan einiger Mitarbeiter ändern, ohne den Betriebsrat vorher zu informieren?

BS
Betriebsrat StA
Jan 2018 bearbeitet

Unere Frage ist: Darf der Arbeitgeber nach Jahren geregelter Arbeitszeiten einfach den Arbeitszeitplan einiger Mitarbeiter ändern, ohne den Betriebsrat vorher zu informieren? Es ist so, dass wir immer 3 Tage früh und 3 Tage spät gearbeitet haben und 3 Tage frei hatten. jetzt wurde das von einen Tag auf den anderen geändert, aber gleich so, dass es keine Regelmäßigkeit mehr gibt.

3.07202

Community-Antworten (2)

N
nord

25.05.2006 um 23:21 Uhr

Na würde mal sagen der 87 sagt da alles zu, Bginn und ender der täglichen Arbeitzeit ist Mitbestimmungspflichtig

BS
Betriebsrat StA

25.05.2006 um 23:44 Uhr

Danke Nord, bin erst seit drei Wochen im BR und habe noch keine Schulung gehabt. Da kämpfen wir auch gerade mit dem AG...

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