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Wahlausschuss /Briefwahl - wann muss der Wahlvorstand aktiv werden?

A
Anne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle Ist der Wahlausschuss dafür verantwortlich sämtliche Ma die zur Zeit der Wahl in Urlaub sind persönlich vor Urlaubsantritt bzw per Post die Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen , oder hat sich der MA darum selber zu kümmern?

4.05003

Community-Antworten (3)

N
nikkodemus

25.05.2006 um 22:31 Uhr

Hallo,

der Wahlvorstand ist verpflichtet,allen Ma,die bekanntlich zum Wahltermin nicht anwesend sind,die Wahlunterlagen so rechtzeitig zu schicken,dass sie pünktlich wieder zurück sein können.

S
sh_9260

25.05.2006 um 22:34 Uhr

Der WV muss nur auf Verlangen eines MA Briefwahlunterlagen ausgeben. Ausnahme Aussendienst, Aussenbüros usw siehe WO§24(3)

WO § 24 Voraussetzungen

(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen . . . ..

(3) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.

T
Tomcom

27.05.2006 um 04:26 Uhr

Hallo!! sh-9260 Deine Antwotr ist absolut korrekt!!!!! Dem kann ich nicht mehr da zu fügen!!!! Folge dem Ratschlag ANNE:)

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