Hallo,
wer kann mir weiter helfen?
Wie ist der Artikel in Arbeitsrecht im Betrieb 5/2006 zu verstehen?
Hier steht geschrieben: "Die aus einer Vollfreistellung aufgeteilten Teilfreistellungen müssen also der Liste zufallen,
der die Vollfreistellung zusteht."
Hat das überhaupt etwas mit unserer Situation zu tun? Liste 2 behauptet dies.
In unserem Betriebsrat wurden die Freistellungen gewählt. Vor der Wahl wurde beschlossen, dass eine der vier Freistellungen geteilt wird. Die Minderheitenliste Liste 2 ist damit nicht einverstanden und will die Wahl anfechten, weil sie behauptet, dass im Vorfeld ein Teilungsbeschluß getroffen wurde und sie dadurch benachteiligt sind. Ohne Teilung hätte die Liste 2 zwei Freistellungen erhalten. Nach Teilungsbeschluß erhält sie nur noch 1,5 Freistellungen. Die Verteilung im BR ist Liste 1 zehn Sitze, Liste 2 sieben Sitze

Danke für alle Antworten