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Betriebsratswahltag - Arbeitgeber verbietet Wahlvorstand seine Tätigkeit am Wahltag auszuüben, deswegen BR-Wahl mit nur einem Wahlvorstandmitglied - was tun?

S
SPACO
Nov 2016 bearbeitet

an der tag von den wahl eina von der zwei wahlvorstand wurde verbietet an wahlvorstand mitzumachen von betriebsleitr was tun? um 6 uhr morgen haben leute gewählt aber nur mit einen wahlvorstand

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Community-Antworten (4)

Z
Z.Ickig

25.05.2006 um 20:01 Uhr

Also, ich fasse mal die Aussagen deiner zwei Beiträge zusammen.

Ihr hattet 2 Wahlvorstände. Einem wurde verboten, mitzumachen. Ein anderer war am Tag der Wahl krank.

Das heißt: es war keiner der beiden Wahlvorstände anwesend.

Wer war es dann, der doch da war ??

Das hört sich ziemlich konfus an. Was für eine Frage hast du jetzt? Willst du wissen, ob man die Wahl deswegen anfechten kann?

M
Mario

25.05.2006 um 21:51 Uhr

Hallo Spaco, sieht nach Behinderung der BR Wahl aus (durch den Betriebsleiter), wenn ich dich richtig verstehe hat der Betriebsleiter einem Wahlvorstandsmitglied verboten im Wahllokal zu sein. Im Wahllokal war dann nur ein Wahlvorstandsmitglied und keine Wahlhelfer oder ?

Gruß Mario

RI
Ramses II

28.05.2006 um 13:28 Uhr

Tomcom,

weniger Alkohol und weniger Ausrufezeichen können manches Mal hilfreich sein.

Es geht hier doch offensichtlich um mehrere Mirtglieder eines einzigen Wahlvorstandes.

M
Mario

28.05.2006 um 15:01 Uhr

@Tomcom Nicht gleich alles anfechtbar oder ungültig machen wollen (keine kritig an dich).

Der Verfasser ist schwer zu verstehen, ich vermute auch, daß er es schwer hat deutsche Gesegtzestexte zu lesen oder zu verstehen (auch keine kritig, mach weiter).

!!! Ich würde lieber dem "Betriebsleiter" vorm Arbeitsgericht eine reinwürgen, aber ordentlich und sofort - er wird dann nie wieder eine BR Wahl oder die BR Arbeit stören !!!

Gruß Mario

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