Hallo,
hier eine Frage zum Thema Ersatzmitglieder im BR:
Wenn ein Ersatzmitglied ein ordentliches Betriebsratsmitglied vertritt, hat dann das Ersatzmitglied ab Beendigung seiner Vertretung ein halbes Jahr Kündigungsschutz?
Oder besteht der Kündigungsschutz dann bis zur nächsten Betriebsratswahl plus halbes Jahr?
Und im welchem Paragraphen kann man das mit dem halben Jahr nachlesen?

Vielen herzlichen Dank

Olaf....................