Morgen BR-Wahl - noch einige Grundsatzfragen
Morgen findet die erste Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrates statt (weniger als 50 Beschäftigte - 3 Betriebsräte sind zu wählen). Mehrere Fragen dazu:
- Darf der Arbeitgeber (oder Vertreter wie Filialleiter, Rechtsanwälte, etc) teilnehmen?
- Wie verhält man sich, wenn er während der Versammlung Einschüchterungsversuche betreibt?
- Was machen wir, wenn er uns Hausverbot erteilt (oder einzelnen Mitarbeitern)?
- Dürfen wir einen Anwalt hinzuziehen?
Für eine schnelle Antwort wären wir dankbar.
Community-Antworten (2)
25.05.2006 um 17:49 Uhr
vaderpeter, der Schutz einer BR-Wahl ist im §20 BetrVG festgeschrieben. Habe Dir 2 Links dazu herausgesucht, die Dir bzgl. 2 & 3 weiter helfen. Die Anwesenheit des AG würde ich speziell in der Gründungsphase eines neuen BR als mögliche unzulässige Wahlbeeinflussung sehen. Die Wahl eines BR ist ausschliesslich Angelegenheit der wahlberechtigten AN eines Betriebs. Ob Eure Filialleiter / Rechtsanwälte wahlberechtigt sind, weiß ich nicht. Falls nicht, haben diese meiner Meinung nach genau so wenig in dieser Wahlversammlung zu suchen wie Euer AG.
Anderen fällt hoffentlich noch mehr dazu ein!
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_112
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0206_75732575.php?navid=1
28.05.2006 um 03:36 Uhr
@Fayence
Danke für die Hilfe - es kam glücklicherweise nicht zu dem befürchtetem Eklat. Und wir haben die erste Wahlversammlung mit positivem Ergebnis überstanden: Von 28 Wahlberechtigten haben 15 'mitgemacht' - und wir haben 5 Kandidaten.
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