Erstellt am 25.05.2006 um 15:49 Uhr von Fayence
vaderpeter,
der Schutz einer BR-Wahl ist im §20 BetrVG festgeschrieben. Habe Dir 2 Links dazu herausgesucht, die Dir bzgl. 2 & 3 weiter helfen.
Die Anwesenheit des AG würde ich speziell in der Gründungsphase eines neuen BR als mögliche unzulässige Wahlbeeinflussung sehen.
Die Wahl eines BR ist ausschliesslich Angelegenheit der wahlberechtigten AN eines Betriebs. Ob Eure Filialleiter / Rechtsanwälte wahlberechtigt sind, weiß ich nicht. Falls nicht, haben diese meiner Meinung nach genau so wenig in dieser Wahlversammlung zu suchen wie Euer AG.
Anderen fällt hoffentlich noch mehr dazu ein!
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_112
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0206_75732575.php?navid=1
Erstellt am 28.05.2006 um 01:36 Uhr von vaderpeter
@Fayence
Danke für die Hilfe - es kam glücklicherweise nicht zu dem befürchtetem Eklat.
Und wir haben die erste Wahlversammlung mit positivem Ergebnis überstanden:
Von 28 Wahlberechtigten haben 15 'mitgemacht' - und wir haben 5 Kandidaten.