Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Direktionsrecht des Arbeitgebers: Arbeitsrechtlich gesehen ist das Direktionsrecht eines AG zentral für die unternehmerische Freiheit und genau so klar ist, dass das für Arbeitnehmer nicht immer angenehm ist, wenn der AG es ausübt.

Gibt es de facto einen relevanten Unterschied zwischen Unternehmen, die einen Tarifvertrag unterschrieben haben, und Unternehmen, die keinen Tarifvertrag unterschieben haben?

Viele Grüße,
irgendwer