BR stimmt Arbeitsplatzwechsel (500km) zu
Unsere Firma hat zwei Geschäftssitze, die ca. 500km voneinander entfernt sind. Jetzt wurde einem Kollegen mitgeteilt, dass er wechseln muss! Muss er das wirklich?
Der Betriebsrat hat dem zugestimmt! Darf der Betriebsrat hier zustimmen? Vorab hat der BR nicht mit dem Mitarbeiter gesprochen! Lt. Kollegen sagt sorgar das Arbeitsamt, dass er diesen Ortswechsel annehmen muss, um keine Sperre zu bekommen, da er lediglich wohl einen Änderungsvertrag erhalten hat. Auch hierzu der unser BR sich nicht geäußert! Vielen Dank für eure Hilfe!!
Community-Antworten (5)
06.06.2006 um 15:35 Uhr
Bevor sich hier jemand abarbeitet... Hat der Kollege den Änderungsvertrag denn unterschrieben?
06.06.2006 um 16:23 Uhr
Nein, noch nicht! Muss sich aber bis Ende Juni entscheiden!
07.06.2006 um 03:53 Uhr
Ein Änderungsvertrag kann angenommen oder nicht angenommen werden, durch die Ablehnung entsteht (vorerst) kein Nachteil für den Arbeitnehmer.
Sollte es sich allerdings um eine Änderungskündigung handeln, ist hier erstmal die Option "nimm oder geh".
Wie begründet der BR denn die Zustimmung? Was bieter der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer denn zusätzlich an (für den Wechsel)?
(ohne Rechtsanspruch)
07.06.2006 um 16:54 Uhr
Der BR begründet es mit dem "kleinsten Übel" für die Firma. "Mehr war nicht rauszuholen" oder so..... Weitere Infos habe ich leider nicht.
Was bietet der AG: Der Umzug wird bezahlt und eine Gehaltserhöhung
"Nimm oder geh" - haben wir uns schon gedacht! Haben schon im Forum gelesen, dass auch hier die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, oder?
Danke!
09.06.2006 um 01:22 Uhr
Naja, also klar ein BR muss immer ein "gesundes" Mittelmaß für Betrieb und Mitarbeiter finden.
Da es sich um einen Änderungsvertrag und keine Änderungskündigung handelt, müssen die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden (es ist ja keine Kündigung).
Anders wäre es, wenn es eine Änderungskündigung ist (Mitarbeiter kriegt die Wahl: Nimm an oder geh). Entscheidet er sich für das letztere, dann greifen die Kündigungsfristen.
Über seine Möglichkeiten kann er sich bei seinem Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft erkundigen, letztes auch bei Rechtsbeistand (Vorraussetzung: Mitgliedschaft).
(ohne Rechtsanspruch)
Gruß Thomas
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