Erstellt am 06.06.2006 um 13:35 Uhr von Kölner
Bevor sich hier jemand abarbeitet...
Hat der Kollege den Änderungsvertrag denn unterschrieben?
Erstellt am 06.06.2006 um 14:23 Uhr von Anton
Nein, noch nicht! Muss sich aber bis Ende Juni entscheiden!
Erstellt am 07.06.2006 um 01:53 Uhr von tju79
Ein Änderungsvertrag kann angenommen oder nicht angenommen werden, durch die Ablehnung entsteht (vorerst) kein Nachteil für den Arbeitnehmer.
Sollte es sich allerdings um eine Änderungskündigung handeln, ist hier erstmal die Option "nimm oder geh".
Wie begründet der BR denn die Zustimmung? Was bieter der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer denn zusätzlich an (für den Wechsel)?
(ohne Rechtsanspruch)
Erstellt am 07.06.2006 um 14:54 Uhr von Anton
Der BR begründet es mit dem "kleinsten Übel" für die Firma. "Mehr war nicht rauszuholen" oder so..... Weitere Infos habe ich leider nicht.
Was bietet der AG: Der Umzug wird bezahlt und eine Gehaltserhöhung
"Nimm oder geh" - haben wir uns schon gedacht! Haben schon im Forum gelesen, dass auch hier die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, oder?
Danke!
Erstellt am 08.06.2006 um 23:22 Uhr von tju79
Naja, also klar ein BR muss immer ein "gesundes" Mittelmaß für Betrieb und Mitarbeiter finden.
Da es sich um einen Änderungsvertrag und keine Änderungskündigung handelt, müssen die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden (es ist ja keine Kündigung).
Anders wäre es, wenn es eine Änderungskündigung ist (Mitarbeiter kriegt die Wahl: Nimm an oder geh). Entscheidet er sich für das letztere, dann greifen die Kündigungsfristen.
Über seine Möglichkeiten kann er sich bei seinem Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft erkundigen, letztes auch bei Rechtsbeistand (Vorraussetzung: Mitgliedschaft).
(ohne Rechtsanspruch)
Gruß
Thomas