Behalte ich meinen Betriebsratsplatz bei Änderung Einstellungsort?
Bin Betriebsrat in einer Firma mit mehreren Niederlassungen/Bereiche innerhalb eines Unternehmens (gewerblicher Maschinist). Nachdem mein Abteilungsleiter gekündigt hat, erfolgt die Leitung von einer ca 500 km entfernten Niederlassung. Mein Einstellungsort soll vertraglich geändert werden auf die 500km entfernte Niederlassung.
Verliere ich dadurch meinen Status als Betriebsrat ?? Meine Arbeit bleibt die gleiche. Nur mein Chef und die Disposition erfolgt nun von der 500km entfernten Niederlassung.
Danke
Community-Antworten (4)
09.04.2008 um 16:42 Uhr
Hallo mambo
was hast Du denn mit dem Einstellungsort Deines Vorgesetzten zu tun? Das sollte und kann nicht Dein Problem sein. Ich würde vielmehr befürchten, das mein Arbeitzplatz in kürzester Zeit in dem anderen Standort landet! Willst Du denn wirklich umziehen? Oder Wochenendpendler werden? Deine Firma muss Dir dafür dann ja keine Unterstützung geben.
09.04.2008 um 16:54 Uhr
Fällt die Versetzung nicht unter BetrVG §99 und ist dadurch der Betriebsrat nicht Mitbestimmungspflichtig und kann unter anderem durch Absatz 3 und/oder 4 "sonstige Nachteile erleidet" dieser Massnahme nicht zustimmen.
Abgesehen davon, daß eine Vertragsänderung angesprochen wurde und niemand einen dazu zwingen kann, diese anzunehmen.
09.04.2008 um 17:09 Uhr
Wahrscheinlich habe ich zu unausführlich geschildert. Der Betrieb und die Leitung meiner Abteilung wird innerhalb des Unternehmens in eine andere Niederlassung verlagert. Meine Arbeit bleibt weiterhin die selbe. Auch muss ich deshalb nicht umziehen, da ich eh` ständig in ganz Deutschland unterwegs bin. Deshalb stelle ich mir die Frage (BEVOR mein Arbeitgeber damit kommt), ob es Auswirkungen auf meinen "Betriebsratsposten" hat für den Fall, dass mein Arbeitgeber mit mir einen anderen Arbeits-/Einstellungsort vereinbaren möchte.
09.04.2008 um 17:46 Uhr
Ja, hat es. Wenn du zusammen mit deiner gesamten Abteilung an einen anderen Ort verlagert und damit versetzt wirst - und sei es nur auf dem Papier, weil du sowieso bundesweit unterwegs bist -, dann gehörst du ab diesem Moment zu einem anderen Betrieb und verlierst dein BR-Amt, das ja betriebsbezogen ist. Gem. § 103 Abs. 3 BetrVG können Versetzungen, die zum Verlust des BR-Amtes führen, und mit denen das BRM nicht einverstanden ist, nur mit Zustimmung des BR vorgenommen werden - bzw. mit gerichtl. Ersetzung dieser Zustimmung.
Persönlich solltest du dir vielleicht noch überlegen, in welchen der beiden Betriebe mit dir vergleichbare Arbeitnehmer oder zumindest von dir durchführbare Tätigkeiten vorhanden sind. Wärst du nämlich nach der Verlagerung der Abteilung der letzte deiner "Gattung" und würde diese Funktion in deinem Betrieb irgendwann abgeschafft, dann hättest du vielleicht niemanden mehr, der mit dir in eine Sozialauswahl einzubeziehen wäre, und auch keine Stelle, von der du jemand anderes verdrängen könntest. Die Verlagerung deiner Abteilung ist übrigens vielleicht sogar eine Betriebsteilstilllegung (Wobei "Abteilung" und "Betriebsteil" zwei verschiedene paar Schuhe sind. Nicht jede Abteilung ist ein Betriebsteil.). Dann bist du im § 15 Abs. 5 KSchG: Eine Kündigung ist möglich, wenn eine Übernahme in die anderen Betriebsabteilungen aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.
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