W.A.F. LogoSeminare

Mündlich einen befristeten Vertrag. Schriftlich unbefristet. Was gilt?

R
Ronda
Jan 2018 bearbeitet

An unseren BR wurde von einer Kollegin folgende Frage herangetragen: sie war bislang im Anerkennungsjahr bei uns beschäftigt. Der AG hat ihr für die Zeit danach mündlich einen befristeten Vertrag angeboten. Im schriftlichen Vertrag, den sie nun erhalten hat, steht aber keine Befristung. Wenn beide Parteien diesen unterschreiben, hätte sie dann einen unbefristeten Vertrag, und wenn ja, was könnte passieren, falls der AG dies dann rückgängig machen will (z.B. Kündigung in der Probezeit o.ä.)? Natürlich wäre sie froh um eine unbefristete Arbeitsstelle - doch was sollen wir ihr raten?

2.12603

Community-Antworten (3)

M
Michael-W

25.05.2006 um 03:14 Uhr

Eine Befristung muss immer schriftlich erfolgen. Wenn Deine Kollegin den Vertrag unterschreibt dann ist sie unbefristet eingestellt. Sollte der AG jedoch noch drauf kommen und es war ein Versehen von ihm, dann könnte er natürlich in der Probezeit kündigen. Vielleicht fällt es ihm auch nicht auf. Was Du raten sollst musst Du selbst wissen. Ich würde gar nix raten, die Kollegin muss das Für oder Wider muss sie selber einschätzen können.

L
Lotte

25.05.2006 um 11:08 Uhr

Ich sehe hier aber gar kein wider. Warum sollte die Kollegin denn nicht unterschreiben, der Vertrag ist doch genau so, wie sie ihn gerne hätte und der AG hat doch keinen wirklichen Grund in der Probezeit zu kündigen, er braucht doch anscheinend jemanden und wäre schön doof, eine gut eingearbeitete Kraft zu kündigen bloß weil er die Befristung vergessen hat. Wenn er aus betrieblichen Gründen jemanden entlassen muss, wäre sie als letztgekommene wahrscheinlich sowieso die erste, der dann gekündigt würde.

R
Ronda

25.05.2006 um 14:44 Uhr

Danke für die zügigen Antworten. Sehe ich auch so - letztlich muss die Kollegin entscheiden, ob sie unterschreibt oder auf die fehlende Befristung hinweist.

Ihre Antwort