Einsicht in den Wirtschaftsplan !!!!
Ist es möglich bei einem Verein z.B einem Verein der freien Wohlfahrtspflege über einen Wirtschaftsausschuss (§ 106 Wirtschaftsausschuss; ab 100 Mitarbeitern) Einsicht in die Zahlen bzw. die Finanzen zu erhalten oder gibt es bei Vereinen diese Möglichkeit nicht?
Community-Antworten (2)
28.04.2006 um 13:33 Uhr
Ich denke mal ihr fallt unter die Rubrik Tendenzbetriebe §118 BetrVg
Da gibt es diese Möglichkeit eines WA nicht.
28.04.2006 um 14:46 Uhr
Die Möglichkeit der Gründung eines WA werdet Ihr nicht bekommen, so gesehen hat ein AG eines solchen § 118 BetrVG-Betriebes keinerlei Verpflichtungen Euch Daten, Fakten und Zahlen (vor allem dann wenn sie prospektiv sind) zu geben! Allerdings: Fordern kann man als Tendenz-BR (fast) alles; ob man/frau es dann aber auch bekommt steht dann auf einem anderen Blatt.
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