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Überstunden - müssen die geleistet werden wenn sie in einen Feiertag reinfallen?

V
Vendetta
Jan 2018 bearbeitet

kurze frage. unser AG hat für diesen monat 9h arbeitszeit angesetzt d.h. täglich eine überstunde. jetzt fällt heute aber die eine stunde mehrarbeit in den feiertag rein. muß ich diese stunde ableisten? die normale arbeitszeit geht (heute)von 15:00 - 24:00 + 1h Mehrarbeit( herrentag)

2.963015

Community-Antworten (15)

H
hartmutde2001

24.05.2006 um 15:22 Uhr

Ja, das müsst ihr. Denn der Feiertag beginnt erst am Donnerstag 6 Uhr und endet Freitag morgen ebenfalls um 6 Uhr

V
Vendetta

24.05.2006 um 15:27 Uhr

@hartmutde2001

deine ausage deckt sich jetzt aber nicht damit.

"Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Ausnahmen regeln die Absätze 2 und 3"

hab ich grad gefunden :)

H
hartmutde2001

24.05.2006 um 15:47 Uhr

Absatz 2 währe wichtig. 6 Stunden vor oder 6 Stunden zu rück. Bei mir persöhnlich gehe ich heute Abend um 22 Uhr zur Arbeit .Donnerstag um 6 Uhr ist Schluss. Dann fange ich noch einmal Freitagabend22 Uhr an. Demnächst Beginnt unsere Nachtschicht auf eigenem Wunsch amm Sonntag abendumm Uhr. Freitag morgen gehts dann ins Wochenende. Metallbranche

H
hartmutde2001

24.05.2006 um 15:48 Uhr

Leider ist meine Tastatur defekt

V
Vendetta

24.05.2006 um 15:51 Uhr

wir haben nur früh und spätschicht. also haben wir offiziell (ohne mehrarbeit)um 24 feierabend. die 1h liegt dann doch im Feiertag oder?

FB
Frank B.

24.05.2006 um 15:51 Uhr

Wenn ihr hier schon schreibt, dann auf welcher Grundlage?

Grundsätzlich ist es richtig, dass Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr gehen!!!!!!!!

Das, worauf sich hartmutde2001 seine Aussgae stüzt ist sicherlich im Tarifvertrag bzw. in einer BV geregelt, so wie bei uns auch.

Also erstmal schauen, was euer Tarifvertrag sagt bzw. ob es eine BV dazu gibt.

V
Vendetta

24.05.2006 um 15:53 Uhr

auch ein TV bzw. BV haben wir nicht

FB
Frank B.

24.05.2006 um 15:59 Uhr

Dann sollte sich euer BR mal Gedankenzum §87 Abs.1 Ziff.10 BetrVG machen und gegebenenfalls die Einigungsstelle anrufen.

V
Vendetta

24.05.2006 um 16:13 Uhr

ok. Danke erstmal bringt mich jetzt aber auch nicht weiter :(

Mein Amt fängt erst am 29.06 an. und unser NOCH BR wird sich jetzt nicht mehr mit unseren AG anlegen. (ich glaub das BetrVG ist bei denen noch eingeschweißt)

H
hartmutde2001

24.05.2006 um 16:31 Uhr

An Frank. Da hast Du allerdings Recht. Bei uns im 3Schichtbetrieb ist schon seit ca. 15 Jahren so geregelt,das wir in den Feiertag reinarbeiten, aber niemals raus. Die war der Wunsch ca.85% der Mitarbeiter. IGM und die Betriebsleitung haben sofort zu gestimmt

RI
Ramses II

24.05.2006 um 16:34 Uhr

"Mein Amt fängt erst am 29.06 an."

Wie das denn? Das kann doch gar nicht stimmen!

K
Kölner

24.05.2006 um 16:36 Uhr

Dann habt Ihr ja eine BR-lose Zeit, Vendetta.

RI
Ramses II

24.05.2006 um 16:37 Uhr

Wohl kaum!

K
Kölner

24.05.2006 um 16:39 Uhr

Ich tippe dann auf vertippt!

V
Vendetta

25.05.2006 um 03:27 Uhr

okok vertippt. möge man mir verzeihen. 29.05 ist ist korrekt.

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