Überstunden - müssen die geleistet werden wenn sie in einen Feiertag reinfallen?
kurze frage. unser AG hat für diesen monat 9h arbeitszeit angesetzt d.h. täglich eine überstunde. jetzt fällt heute aber die eine stunde mehrarbeit in den feiertag rein. muß ich diese stunde ableisten? die normale arbeitszeit geht (heute)von 15:00 - 24:00 + 1h Mehrarbeit( herrentag)
Community-Antworten (15)
24.05.2006 um 15:22 Uhr
Ja, das müsst ihr. Denn der Feiertag beginnt erst am Donnerstag 6 Uhr und endet Freitag morgen ebenfalls um 6 Uhr
24.05.2006 um 15:27 Uhr
@hartmutde2001
deine ausage deckt sich jetzt aber nicht damit.
"Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Ausnahmen regeln die Absätze 2 und 3"
hab ich grad gefunden :)
24.05.2006 um 15:47 Uhr
Absatz 2 währe wichtig. 6 Stunden vor oder 6 Stunden zu rück. Bei mir persöhnlich gehe ich heute Abend um 22 Uhr zur Arbeit .Donnerstag um 6 Uhr ist Schluss. Dann fange ich noch einmal Freitagabend22 Uhr an. Demnächst Beginnt unsere Nachtschicht auf eigenem Wunsch amm Sonntag abendumm Uhr. Freitag morgen gehts dann ins Wochenende. Metallbranche
24.05.2006 um 15:48 Uhr
Leider ist meine Tastatur defekt
24.05.2006 um 15:51 Uhr
wir haben nur früh und spätschicht. also haben wir offiziell (ohne mehrarbeit)um 24 feierabend. die 1h liegt dann doch im Feiertag oder?
24.05.2006 um 15:51 Uhr
Wenn ihr hier schon schreibt, dann auf welcher Grundlage?
Grundsätzlich ist es richtig, dass Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr gehen!!!!!!!!
Das, worauf sich hartmutde2001 seine Aussgae stüzt ist sicherlich im Tarifvertrag bzw. in einer BV geregelt, so wie bei uns auch.
Also erstmal schauen, was euer Tarifvertrag sagt bzw. ob es eine BV dazu gibt.
24.05.2006 um 15:53 Uhr
auch ein TV bzw. BV haben wir nicht
24.05.2006 um 15:59 Uhr
Dann sollte sich euer BR mal Gedankenzum §87 Abs.1 Ziff.10 BetrVG machen und gegebenenfalls die Einigungsstelle anrufen.
24.05.2006 um 16:13 Uhr
ok. Danke erstmal bringt mich jetzt aber auch nicht weiter :(
Mein Amt fängt erst am 29.06 an. und unser NOCH BR wird sich jetzt nicht mehr mit unseren AG anlegen. (ich glaub das BetrVG ist bei denen noch eingeschweißt)
24.05.2006 um 16:31 Uhr
An Frank. Da hast Du allerdings Recht. Bei uns im 3Schichtbetrieb ist schon seit ca. 15 Jahren so geregelt,das wir in den Feiertag reinarbeiten, aber niemals raus. Die war der Wunsch ca.85% der Mitarbeiter. IGM und die Betriebsleitung haben sofort zu gestimmt
24.05.2006 um 16:34 Uhr
"Mein Amt fängt erst am 29.06 an."
Wie das denn? Das kann doch gar nicht stimmen!
24.05.2006 um 16:36 Uhr
Dann habt Ihr ja eine BR-lose Zeit, Vendetta.
24.05.2006 um 16:37 Uhr
Wohl kaum!
24.05.2006 um 16:39 Uhr
Ich tippe dann auf vertippt!
25.05.2006 um 03:27 Uhr
okok vertippt. möge man mir verzeihen. 29.05 ist ist korrekt.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Überstunden Schwerbehinderte MA (Teilzeit)
ÄlterHallo Ihr Lieben, Problem: Eine Schwerbehinderte Kollegin, eingestellt in TZ, möchte an manchen Tagen, wenn sie sich danach fühlt Überstunden leisten. Ihre Gruppenleitung erlaubt das aber nich
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u