Erstellt am 24.05.2006 um 00:36 Uhr von Michael-W
Hallo Taskfalcon,
zum einen wenn es eine Listenwahl gab dann kannst Du nicht die siebtmeisten Stimmen haben. Denn eine Liste bekommt nur insgesamt Stimmen und nicht die einzelnen Mitglieder der Liste.
Solltest Du wirklich "nur" als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrücken, dann wäre die Aussage das Du nachgeladen wirst wenn "nur" ein weibliches Mitglied ausfällt richtig. Denn es muss ja nicht nur die Quote für das Geschlecht in der Minderheit erfüllt werden, es muss genauso das Geschlecht in der Mehrheit anteilig vertreten sein. Erst wenn vom jeweiligen Geschlecht kein Ersatzmitglied mehr verfügbar ist (und das von beiden Listen) geht es der Reihe nach. Dann kann eine Frau einen Mann vertreten und ein Mann natürlich auch eine Frau.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 24.05.2006 um 04:25 Uhr von Kölner
"Denn es muss ja nicht nur die Quote für das Geschlecht in der Minderheit erfüllt werden, es muss genauso das Geschlecht in der Mehrheit anteilig vertreten sein."
Dieser Satz ist natürlich völliger Unsinn, weil er nicht stimmt.
Erstellt am 24.05.2006 um 06:11 Uhr von Frank B.
Ich kann nur Kölner zustimmen. Was man dir erzält hat, ist mit Verlaub Quatsch. Wenn die Quote erfüllt ist, ist das nächste Ersatzmitglied in der entsprechenden Liste einzuladen!
Erstellt am 25.05.2006 um 08:16 Uhr von Benno_BRB
Moins!
@ Micheel-W
Was ist, wenn die Minderheiten-Quote "übererfüllt" ist und kein(e) Angehörige(r) des Geschlechts in der Mehrheit dem BR angehört? Ausserdem sind in diesem von uns konstruiertem Fall nicht mal Ersatzkandidaten des Mehrheitsgeschlechtes, weil niemand dieser Gruppe kandidiert hat. Läd man dann evtl. einen Angehörigen des Geschlechtes, den man per Losentscheid erwählt hat, zur BR-Sitzung. Was ist mit denen die zum Losentscheid nicht anwesend waren aber an der BR-Sitzung durchaus teilnehmen können. Was ist mit denen die gar nicht wollen? Müssen die jetzt nur weil das Los sie getroffen hat. Macht man das in Betriebsversammlungen oder kann das der BR hinter verschlossenen Türen abhalten?
Nee Nee Micha!
Wenn ein Mitglied des BR als Angehörige(r) des Minderheitengeschlechtes an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, dann wird aus den Ersatzkandidaten der entsprechenden Liste das nächste Listenmitglied desselben Geschlechtes als Vertreter(in) eingeladen. Erst wenn die Liste - entsprechend der Quote - erschöpft ist, wird listenübergreifend ein(e) entsprechende(r)Vertreter(in) eingeladen. Fehlt auch hier ein(e) geeignete(r) Kandidat(in), bleibt die Einladung auf der Liste, von der das BR-Mitglied stammt, das verhindert ist an der Sitzung teilzunehmen. Auch wenn dann die Quote nicht mehr erfüllt werden kann!
Schönes WE!!
Benno