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Gleichberechtigung im Gremium - sind alle gleich ??

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Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind drei Betriebsratmitglieder. Meine Frage wäre ob alle drei gleichberechtigt sind?

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Community-Antworten (4)

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Fayence

23.05.2006 um 18:50 Uhr

Worauf zielt Deine Frage ab?

Wenn es um Beschlüsse geht, hat jeder 1 Stimme und keine zählt mehr!

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Speedy

23.05.2006 um 19:17 Uhr

Hallo Fayence! Bei uns gibt es einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer. Diese drei Posten haben sich aus der Anzahl der Stimmen zusammengesetzt.Sprich z.b. Vorsitzende 17 St.,Stellvertr. 15 St., Schriftf. 12 St..Meine Frage Wäre ob der Schriftf. genauso mit einbezogen wird wie der Stellvertreter?

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Fayence

23.05.2006 um 19:40 Uhr

Ich verstehe Deine Frage noch immer nicht ganz!

Habt Ihr den BRV und den Stellvertreter etwa nicht im Rahmen der konstituierenden Sitzung in getrennten Wahlgängen gewählt? Und den Schriftführer auch nicht?

Liest sich so, als ob Ihr einfach das Wahlergebnis auf die jeweiligen "Posten" umgemünzt habt! Nichts desto trotz, seid Ihr ein 3köpfiger BR und habt auch als 3köpfiger BR Eure Sitzungen abzuhalten, Beschlüsse zu fassen usw.. Und jedes dieser 3 BR-Mitglieder hat gleichberechtigt Pflichten und Rechte wahrzunehmen.

Die einzige Sonderstellung kommt dem BRV zu, da er den BR nach Außen vertritt.

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Hirnixxl

23.05.2006 um 19:40 Uhr

Hallo Speedy,

wie kann jemand 17 Stimmen bekommen bei 3 BRM. Den Vorsitzenden und alle anderen Posten werden vom BR gewählt und sind nicht von der Stimmenverteilung der BR-Wahl abhängig. Grundsätzlich sind alle BRM gleich. Der Vorsitzende hat zusätzliche Aufgaben. Z.B. die Beschlüsse des BR dem AG und Informationen vom AG dem BR mitzuteilen. Entscheiden kann keiner alleine.

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