Nachrücker in Ausschüssen
Hallo, in unserem Betrieb haben wir Listenwahl. 3 Listen. Ich bin auf meiner Liste der erste Nachrücker. Unsere Liste hat nur ein Mandat bekommen. Also bin ich die Nummer 2 auf der Liste. Mein Kollege wird zum Ende des Jahres aber in Rente gehen und ich werde somit in den Betriebsrat nachrücken. Wer übernimmt ab dem Zeitpunkt seine Positionen in den Ausschüssen wo er gewählt wurde? Ich, als sein "Nachrücker"? Vielen Dank für die Antworten Christian
Community-Antworten (1)
23.03.2018 um 23:42 Uhr
"Wer übernimmt ab dem Zeitpunkt seine Positionen in den Ausschüssen wo er gewählt wurde? Ich, als sein "Nachrücker"?"
Derjenige, den der BR als Nachfolger wählt. Ein Recht darauf hast Du jedenfalls nicht.
Verwandte Themen
Neuwahl von Mitgliedern für die Ausschüsse
ÄlterHallo zusammen Ob mein Anliegen hier vollkommen richtig plaziert ist weiß ich nicht, aber ich versuche es mal - Es geht um die vollständige Neubesetzung aller unserer Ausschüsse bei uns im Gremium.
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Zusammensetzung von Ausschüssen nach Listenwahl
ÄlterHallo zusammen, wir hatten Listenwahl zwischen 2 Listen. Bei 9 Betriebsräten steht es jetzt 6 zu 3. Nun sollen Ausschüsse gebildet werden. Meine Frage: kann die Liste, die in der Mehrheit ist,
Teilnahmerecht v. BR-Vorsitz an Ausschüssen
ÄlterHallo Miteinander, als BRM hätte ich hier mal zwei Fragen und bräuchte rechtssicheren Rat. Hat ein BR-Vorsitz m/w grundsätzlich Teilnahmerecht in allen BR-Ausschüssen und muss hierzu auch explizit
Ersatzmitglied wird zum Ersatsatzmitglied in Ausschüssen
ÄlterHallo, wir sind ein 5er Gremium und haben immer mal wieder Probleme bei der Besetzung von Ausschüssen! Kann ein Ersatzmitglied zu einem Ersatzmitglieder eines Ausschusses oder des KBR werden?