BR-Wahl in Betriebsstätten
Stimmt die Aussage, dass eine Betriebsstätte mindestens 6 Monate lang existieren muss, bevor sie einen eigenen Betriebsrat wählen darf?
Community-Antworten (1)
23.05.2006 um 15:20 Uhr
@Rosarot Neuer Betrieb oder eine neue Betriebsstätte? Ansonsten gilt... § 1 Abs. 1 BetrVG sagt aus, dass ein BR dann gewählt werden kann, wenn es mindestens fünf Wahlberechtigte gibt und drei wählbar sind. § 8 Abs. 1 BetrVG regelt, dass man erst wählbar ist, wenn man seit sechs Monaten dem Betrieb angehört.
Aber § 8 Abs. 2 könnte helfen!
Verwandte Themen
Vetretung von Betriebsteilen durch BR von anderen Betriebsteilen - wieweit ist das möglich?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Zugehörigkeit von Betriebsstätten. Folgende Situation und Historie besteht bei uns: Unser Unternehmen ist durch Abspaltung eines Teils von einem großen Unternehme
Wer erhält das Übergangsmandat bei Zusammenschluss?
ÄlterHallo! Bei uns steht eine Verschmelzung mit anderen Tochtergesellschaften an. Es heißt, der größte Betrieb erhält das Übergangsmandat. Es werden drei Gesellschaften zusammen geschlossen. Unser jetzige
Betriebsordnung für alle Betriebe - gültig bei nur einem BR?
ÄlterHallo, unser BR wurde 2001 gegründet und ein Jahr später eine Betriebsordnung mit dem AG abgeschlossen, die u.a. Vergünstigungen für AN enthält (z.B. Sonderurlaubstage bei Heirat etc.). Die BO galt n
Machtverhältnisse - in welchem Verhältnis stehen die Betriebsräte der Betriebsstätten zum Betriebsrat der Hauptstelle?
ÄlterHallo! Wir legen ein paar GmbHs zusammen: eine wird die Hauptstelle, die anderen Betriebsstätten. "Räumlich weite Entfernung" (§4 Abs.1 Satz1 Nr.1 BetrVG) liegen vor, also dürfen alle Stätten ihre
Zuständigkeit bei Versetzungen innerhalb eines Betriebes
ÄlterUnser Betrieb hat zwei Betriebsstätten. aber eine gemeinsame Organisation (also auch ein gemeinsames Organigramm). Da die beiden Betriebsstätten räumlich weit (>500km) getrennt liegen, gibt es zwei ör