BR-Wahl in Betriebsstätten
Stimmt die Aussage, dass eine Betriebsstätte mindestens 6 Monate lang existieren muss, bevor sie einen eigenen Betriebsrat wählen darf?
Community-Antworten (1)
23.05.2006 um 15:20 Uhr
@Rosarot Neuer Betrieb oder eine neue Betriebsstätte? Ansonsten gilt... § 1 Abs. 1 BetrVG sagt aus, dass ein BR dann gewählt werden kann, wenn es mindestens fünf Wahlberechtigte gibt und drei wählbar sind. § 8 Abs. 1 BetrVG regelt, dass man erst wählbar ist, wenn man seit sechs Monaten dem Betrieb angehört.
Aber § 8 Abs. 2 könnte helfen!
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