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Mitbestimmungsrecht zu Mitarbeiterbefragung?

F
Friedel
Jan 2018 bearbeitet

Moin, moin, Unser AG hat uns mitgeteilt, dass im Rahmen einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an einer bundesweiten Mitarbeiterbefragung teilgenommen werden soll. Die MA schicken die Fragebogen direkt an das Institut psychonomics und der AG erhält dann eine Auswertung. Ich meine dass dies Mitbestimmungspflichtig ist, kann aber im §87 nichts dazu finden was passen könnte. Kann mir jemand helfen? herzlichst Friedel

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

23.05.2006 um 14:40 Uhr

Dann schauen wir doch einfach mal in den §94 BetrVG, vor allem aber in den Kommentar dazu.

Ob und wie das in eurem Falle greift, müßt ihr schon selbst beurteilen.

K
Kölner

23.05.2006 um 14:41 Uhr

@Friedel Sozialer Bereich?

F
Friedel

23.05.2006 um 15:55 Uhr

ja, sozialer Bereich, Altenpflege. Entschuldigung msnchmsl ist man blind. Vielen Dank für den Hinweis zum §94. Ich ahbe zu sehr auf den §87 gestarrt. Soweit erst mal alles klar, vielen Dank Friedel

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