W.A.F. LogoSeminare

Wir sind laut Vertrag verpflichtet zu Mehrarbeit ? verpflichtet

C
Chila
Jul 2018 bearbeitet

Wir sind eine Betriebskantine für 1300 Mitarbeiter, extern betrieben. regulere Öffnungszeit Montag bis Freitag, dem entsprechend auch Personal ab 50 Mitarbeiter sind wir vertraglich verpflichtet, auch Samstag und Sonntag zu öffnen. Sitzung BR Arbeitgeber Donnerstag 13 Uhr Freitag morgen dann die Meldung, Samstag und Sonntag von bis geöffnet. Habe mit Br Arbeitgeber schon versucht es früher zu erfahren, aber sie beschließen die Mehrarbeit erst Donnerstags in ihrer Sitzung von 13 -16 Uhr Kann ich als Br Dienstleister mit einem Gesetz kommen, das sie es früher melden müssen?

43605

Community-Antworten (5)

C
Challenger

03.07.2018 um 18:37 Uhr

Zitat : Kann ich als Br Dienstleister mit einem Gesetz kommen, das sie es früher melden müssen?

Nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist der Arbeitnehmer zu Überstunden, oder Wochenendarbeit nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt! Diese gesetzliche Wertung hat der Gesetzgeber zunächst nur für Abrufarbeit aufgestellt. Diese Frist dürfte zweifelloss auch für Überstunden gelten.

Br Dienstleister : Was ist denn das für eine Rechtsfigur

C
Chila

03.07.2018 um 18:44 Uhr

BR Arbeitgeber vom Werk BR Dienstleister, bin ich externe Kantine

C
Challenger

04.07.2018 um 01:24 Uhr

Zitat : Habe mit Br Arbeitgeber schon versucht es früher zu erfahren, aber sie beschließen die Mehrarbeit erst Donnerstags in ihrer Sitzung von 13 -16 Uhr Kann ich als Br Dienstleister mit einem Gesetz kommen, das sie es früher melden müssen?

Wenn ich das (erst) jetzt richtig verstehe, handelt es sich um zwei eigenständige Unternehmen ? Oder ?

R
rsddbr

04.07.2018 um 10:07 Uhr

Ich habe es so verstanden: Die Firma, in welcher ihr die Kantine betreibt, entscheidet erst am Donnerstag, ob ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Wochenende arbeiten müssen. Aufgrund eures Vertrags mit dieser Firma müsst ihr die Kantine also dann auch am Wochenende öffnen. In beiden Firmen existiert ein Betriebsrat.

Ich denke, ihr (also der BR des Kantinenbetreibers) müsst euren Arbeitgeber dazu bringen, eine längerfristige Planung mit der Firma, für welche die Kantine betrieben wird, zu vereinbaren. Ansonsten könnt ihr darauf drängen, Dienstpläne für's Wochenende aufzustellen und ggf. gerät euer Arbeitgeber dann in Annahmeverzug. Vielleicht geht auch irgendwas in Richtung "Rufbereitschaft". Auf jeden Fall solltet ihr schon darauf hinarbeiten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantinenbetreibers ihr Privatleben auch ordentlich planen können. Das unternehmerische Risiko gehört nicht auf die Angestellten abgewälzt.

K
kratzbürste

04.07.2018 um 10:39 Uhr

Wenn der BR versagt, ist es immer schlecht

Ihre Antwort