Leiharbeit: Neue gGmbH stellt ein und leiht aus - hat der BR Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte?
Hallo Betriebsräte und Sachverständige, der Träger unserer Klinik hat eine gGmbH gegründet über die zukünftig alle Einstellungen erfolgen sollen. Die Mitarbeiter der gGmbH werden als Leiharbeiter der Klinikzu Verfügung gestellt- der BR ist nach AG für diese Pesonengruppe nicht vertretungsberechtigt. Ist dies korrekt? Der AG hat die Gründung der gGmbH lediglich formlos angezeigt. Verstößt dies nicht gegen das Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 23:14 Uhr
Hallo BR-ratlos, zunächst wäre es nicht uninteressant zu wissen, welche Rechtsform der Träger Ihrer Klinik hat. Da Sie schreiben, er habe eine g-GmbH - also eine gemeinnützige GmbH - gegründet, vermute ich, dass es sich um einen sog. frei-gemeinnützigen Träger handelt wie z.B. Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt usw. Eine private Anmerkung: Die sog. gemeinnützigen GmbH`s sind wirklich eine Perversion unseres Gesellschafts- und Steuerrechts. Bei unternehmerischen Entscheidungen wie der Gründung einer neuen Gesellschaft hat der BR keinerlei Mitbestimmungsrechte. Ihr Arbeitgeber hat korrekt gehandelt, wenn er den BR davon informiert hat. Mehr musste er nicht tun. Anders sieht es aus bei den von der neuen Gesellschaft überlassenen Leiharbeitnehmer/innen. Der Gesetzgeber hat 2001 neu geregelt (§ 7 Satz 2 BetrVG), dass Leiharbeiter/innen bei Ihrer nächsten BR-Wahl wahlberechtigt sind. Daraus ergibt sich natürlich auch, dass Sie sich um diese Arbeitnehmergruppe kümmern und deren Rechte und Anliegen vertreten müssen. Die Kompetenz ist allerdings eingeschränkt auf die betrieblichen Angelegenheiten wie z.B. Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und dergl. Ihrem BR rate ich, sich alsbald zu all diesen Themen sachverständigen Rat - vielleicht in einem Inhouse-Seminar - zu holen. Gruß otto
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Wer ist wählbar
Folgendes Problem. In unserem Verein arbeiten über 30 MA. Eine 100 prozentige Tochter des Vereins ist unsere gGmbH. Dort sind vom AG 2 Geschäftsführer eingestellt. Diese Geschäftsführer müssen sich an
Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit
Hallo Leute, hier mal eine INFO für alle, die mit dem Thema Arbeitszeitkonto innerhalb und ausserhalb der Leiharbeit zu tun haben : LabourNet Germany Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die
Kündigung des Arbeitsverhältnis in der ggmbh ohne Info an den BR - was tun?
Guten Morgen Kollen, ich habe hier eine Frage wo wir nichts in den Gesetzen Finden können was zutreffen könnte : Wir sind ein Unternehmen mit 61 Beschäftigten, angegliedert ist eine ggmbh mit 7
Arbeitszeitregelung/Dienstplan
Als Vorsitzender der MAV (Mitarbeitervertretung) eines Caritas-Krankenhauses in dem die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes) angewendet werden wende ich mich an dieses Forum