Wahl der Freistellungen -wer kann helfen?
Also: zur konstituierenden Sitzung (Mittwoch) Wir haben einen Tagesordnungspunkt, der besagt: Festlegung der Anzahl der Freistellung. Damit ist die Vereinbarung über Form der Freistellung (ganz oder splitten) mit gemeint: Aber meiner Meinung nach ist unsere Formulierung falsch, denn wenn wir vor der Wahl der Freistellungen festlegen, wieviele Freistellungen wir wollen und dann werden aber aufgrund zweier Wahlvorschläge vier Leute gewählt, die sich nur eine ganze Freistellung vorstellen können (Wir haben Anspruch auf drei volle), dann haben wir doch ein Problem, oder? Ich haben dieses Problem schon mit Kollegen diskutiert, die alle meiner Meinung waren, aber eine Lösung wie man es statt dessen macht, haben wir nicht gefunden. Ich hoffe meine Frage ist so formuliert, dass ihr verstehen könnt, was ich meine.
Community-Antworten (1)
23.05.2006 um 01:38 Uhr
@Lotte Darf ich Dich an den anderen fred verweisen?
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