BR-Arbeit ein Ehrenamt - wie weit muss der Arbeitgeber für BR-Arbeit aufgewendete Zeit vergüten?
Hi...! Unser BR wurde neu gewählt. Die BR-Arbeit ist nach meiner Ansicht ein Ehrenamt, wobei der AG mir auf Antrag den Zugang zu Schulungen ermöglicht. Die Kosten trägt der AG, ebenso für die BR-Sitzungszeit. Was ist aber, wenn einzelne BR-Mitglieder an ihre reguläre Arbeitszeit, noch 1-2 Stunden BR-Organisationszeit (z.B. für Korrespondenz) anhängen. Muß der AG auch diese Stunden bezahlen? Muß der AG über diesen Umstand vorab informiert werden bzw. ist er verpflichtet dem BR diese Stunden zu bezahlen? Wer weiß Rat?
Community-Antworten (3)
22.05.2006 um 23:58 Uhr
Lieber Julius, ich weiß nicht wieviel Stunden ich schon ehrenamtlich tätig bin, sehr viel Freizeit opfere, aber sollte es nicht auch unsere Aufgabe im BR für die MA sein? Wenn du etwas anderes hören solltest, gib mir Bescheid. Liebe Grüße , Engel
23.05.2006 um 00:08 Uhr
BR-Arbeit ist ein Ehrenamt, aber dennoch ist BR-Arbeit immer Arbeitszeit.
23.05.2006 um 00:09 Uhr
"Was ist aber, wenn einzelne BR-Mitglieder an ihre reguläre Arbeitszeit, noch 1-2 Stunden BR-Organisationszeit (z.B. für Korrespondenz) anhängen."
Warum wird die BR-Arbeit "angehängt" und nicht während der regulären Arbeitszeit erledigt?
"Muß der AG auch diese Stunden bezahlen?"
Wohl nur dann, wenn es erforderlich war.
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