Erstellt am 22.05.2006 um 20:38 Uhr von Fayence
Sind die Azubis unter 18? Falls ja, seid Ihr die Erziehungsberechtigten? Vermutlich nicht, womit sich die Frage eh erledigt haben dürfte!
Erstellt am 22.05.2006 um 20:44 Uhr von FASI 1962
Hallo Fayence,
vielen Dank für die Antwort. Sie sind über 18. Aber wir helfen doch auch unseren anderen Kolleginnen und Kollegen und die sind auch über 18. Nur hier haben wir keine Möglichkeit???
Gruß Fasi1962
Erstellt am 22.05.2006 um 21:09 Uhr von Fayence
FASI 1962
Die Grundlage des "Helfens" ist das BetrVG und da steht aber auch gar nichts drin, dass der BR seine erwachsenen oder auch nicht erwachsenen Azubis in Punkto Berufsschule und Probleme mit der Lehrerschaft zu unterstützen hat!
Ihr versucht Euch Rechte anzumaßen, die noch nicht einmal die Eltern von über 18jährigen haben. Auch wenn es gut gemeint ist!
Und wenn schon, hätte eher der AG das Recht, an dieser Stelle einzuhaken!
Gruß
Fayence
Erstellt am 23.05.2006 um 08:43 Uhr von Lotte
@Fayence
aber wäre da nicht der Punkt, wo der BR den AG über die Sorgen der Azubis aufklären könnte? Auch wenn es nicht seine Aufgabe ist über die Schulbildung der Azubis zu wachen, da gebe ich Dir vollkommen recht.
Desweiteren könnte man/frau den Azubis erklären wie man eine Beschwerde formuliert (reiner Freundschaftsdienst)