Erstellt am 22.05.2006 um 19:40 Uhr von Kölner
Wie kann eine tarifliche Regelung ausgesetzt werden per BV?
Dein altes Problem, nicht wahr Kollege ali1?
Fange mal an über die Anrufung des Arbeitsgerichtes nachzudenken!
Erstellt am 22.05.2006 um 19:43 Uhr von ali1
angeblich auf rat der igm weil man sich nicht über die höhe einigen konnte der ag wollte nur 210,- zahlen
und wie kann ich als einzelner das bewerkstelligen?
Erstellt am 22.05.2006 um 20:57 Uhr von Z.Ickig
@ Kölner: ist ja unglaublich! Da sind wir schon wieder völlig konform! ;-)
Ali. diese Betriebsvereinbarung ist unwirksam. Frag mal euren Ig-Metall-Vertreter, wie sich die BV mit der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG vereinbaren lassen sollte.
Erstellt am 22.05.2006 um 21:24 Uhr von ali1
werde ich machen
aber wie kann ich eine anrufung des arbeitsgerichts herbei führen als ersatmtglied?
Erstellt am 23.05.2006 um 04:28 Uhr von Michael-W
Das kannst Du alleine als Ersatzmitglied gar nicht ali1.
Das kann nur der Betriebsrat als Gremium.
Und dabei wäre ich sehr vorsichtig. Denn immerhin
hat sich der BR mit einer solchen BV auch nicht
gerade mit Ruhm bekleckert.
Gruss
Michael-W