Wechsel von Schichtarbeit zu flexiblen Arbeitszeit. Ist das nach TV-V zulässig ?
Die Geschäftsführung möchte anstelle der Sichtarbeit eine flexible Arbeitszeit einführen mit einem Arbeitszeitkorridor von 45 Stunden. TV-V § 8 Abs. 6. Ist so etwas überhaupt laut TV-V zulässig ?
Community-Antworten (5)
22.05.2006 um 21:54 Uhr
Tarifvertrag Versorger? Oder was hat der TV-V zu bedeuten?
23.05.2006 um 01:03 Uhr
"TV-V" = "Tariv-Vertrag" nehme ich an.
23.05.2006 um 01:25 Uhr
Ob es laut TV zulässig ist kannst Du wahrscheinlich am besten selbst nachlesen, aber in unserem TV steht über die AZ nur insofern etwas drin, als dass es Zuschläge für bestimmte Schichtmodelle gibt. Laut §87 des BetrVG hat der BR über Beginn und Ende der täglichen AZ sowie Verteilung auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen.
29.05.2006 um 19:49 Uhr
Hallo Theo 01
Der TV-V (TarifVertrag-Versorger) ist noch jung und daher gibt es in vielen Bereichen sehr schwammige Formulierungen. Es muss fast alles mit Betriebsvereinbarungen festgeklopft werden. Habe da bereits seit vier Jahren so meine Erfahrungen gemacht. Nun zu deiner Frage.
Eine flexible Arbeitszeit statt Schichtarbeit ist möglich. Aber bitte, bitte macht dazu eine BV, die jedoch nicht übers Knie gebrochen werden sollte. Den Arbeitszeitkorridor kann der BR mit dem AG aushandeln (dabei BetrVG § 87 beachten) Solange keine BV unterschrieben vorliegt, weiterhin auf Schichtarbeit bestehen. Der AG will eine Änderung, somit seit ihr in der besseren Position.
30.05.2006 um 09:58 Uhr
@Ramses II
"TV-V" = "Tariv-Vertrag" nehme ich an. Also mein lieber König Ramses Drosselbart, jetzt geh aber mal in die Ecke und schäme Dich wegen beleidigender Äußerung gegenüber Theo 01.
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