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Teilzeit während der Elternzeit?

K
kidock
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen, eine Mitarbeiterin ist hier -ordnungsgemäss- in Teilzeit während der Elternzeit beschäftigt. Die Teilzeitbeschäftigung möchte sie nun bis zum Ende der Elternzeit einstellen. Gibt es dafür evtl. einzuhaltende Kündigungsfristen- oder reicht die rechtzeitige (8 Wochen?) Anmeldung der gewünschten Freistellung aus? Muss der Arbeitgeber dann noch zustimmen? Vielen Dank schon einmal für Eure Mithilfe. kidock

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

23.05.2006 um 11:18 Uhr

Laut §16 des BErzGG reichen 8 Wochen aus. es sei denn die Elternzeit wird auf mehr als zwei Zeitabschnitte verteilt, dann ist die Zustimmung des AG erforderlich

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