Muß eine JAV in einem Betrieb mit 350 Beschäftigten gewählt werden?
Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und Fragen uns ob wir ein JVA in unserm Betrieb wählen müssen (350 Mitarbeiter)? Pflicht oder nicht?
gruß Mario
Community-Antworten (3)
22.05.2006 um 13:39 Uhr
Wirf mal einen Blick in den § 60 BetrVG.
23.05.2006 um 23:34 Uhr
Übrigens: eine JVA wählt ihr sowieso nicht ;-)
JAV wird gewählt, wenn § 60 (iVm 62) BetrVG erfüllt ist.
24.05.2006 um 15:36 Uhr
Danke an euch beiden Rollie/ Michael für eure hilfe.
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