Haben jetzt 103 AN. Muss Ersatzmitglied nachrücken, um den 5-köpfigen BR aufzustocken?
Hallo zusammen! Durch Neueinstellungen haben wir die magische Grenze überschritten und es sind nun 103 AN beschäftigt. Muss jetzt ein Ersatzmitglied nachrücken, um den bisher 5-köpfigen BR aufzustocken?
Community-Antworten (3)
22.05.2006 um 13:02 Uhr
Hallo!
Nein, die Zahl der BR-Mitglieder bleibt so, wie es im Wahlausschreiben stand. Eine Nach der Wahl eintretende Änderung hat i.d.R. auf die Größe des BR keine Auswirkung.
Es gibt Sonderfälle, aber ein solcher ist bei Euch nicht eingetreten.
22.05.2006 um 13:06 Uhr
Und es würde auch nie auch nur "ein Ersatzmitglied" nachrücken!
22.05.2006 um 13:06 Uhr
Ihr müsst nur darauf achten, wenn nach 24 Monaten große Änderungen erfolgt sind. Dann könnte §13 Abs.2 Ziff.1 BetrVG zutreffen. Ansonsten steht auch viel in den Kommentierungen zum §9 BetrVG.
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