Was passiert wenn die Betriebsratswahl angefochten wird, das Arbeitsgericht evtl. die Wahl für unwirksam erklärt.
Kann dann der BR Einspruch gegen diese Urteil erheben und dadurch die Neuwahlen verhindern, indem er dann durch mehere Gerichtsinstanzen geht und dort die Urteile abwartet???
Würde ja den Zeitpunkt für Neuwahlen lange nach hinten schieben, bis evtl. in 4 Jahren automatisch Neuwahlen anstehen, dann würde die ganze Anfechtung ja nicht viel bringen.