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Kann eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Versetzungen bei Bedarf" ausgehandelt werden?

T
Toni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unser Chef will uns bei Bedarf vom Innen- in den Aussendienst versetzen, das kann unter Umständen mit einer komplizierten Bahnfahrt und längerer Arbeitszeit verbunden sein. Die Möglichkeit dieser Versetzungen ist in den meisten Arbeitsverträgen und im Tarifvertrag festgeschrieben. Muß hier eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt werden? Wie lange vorher muß die Versetzung angekündigt sein? Toni

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.05.2006 um 20:18 Uhr

Ich würde Euch gerne hauen, wenn Ihr dazu eine BV abschliesst. Das Verhauen ist sowieso egal, denn gültig wäre eine solche BV ohnehin nicht! Fazit: Ihr könnt gar keine BV diesbezüglich abschliessen.

Die Versetzung muss so rechtzeitig angekündigt werden, dass zumindest der BR in der gebotenen Zeit reagieren kann.

H
häggi

21.05.2006 um 20:31 Uhr

@ Toni, um es deutlich zu sagen: jede Versetzung unterliegt der MB des BR §99 BetrVG. auch wenn die Möglichkeit der Versetzung im AV und TV gegeben ist.

T
Toni

21.05.2006 um 20:37 Uhr

Hallo Kann man nicht die Bedingungen der Zumutbarkeit aushandeln?

H
häggi

21.05.2006 um 20:45 Uhr

€ Toni ja deshalb der Antrag an den Br.

K
Kölner

21.05.2006 um 20:45 Uhr

@Toni Im Rahmen einer BV gilt: Das geht nicht! Wo bliebe denn da das Individualrecht? Stell Dir vor, der BR würde mit dem AG so eine BV auskungeln und der AN bliebe auf der Strecke. Als AN würde ich "zuviel bekommen" - und dann wäre die Prügelstrafe eine viel zu geringe "Belohnung" für diesen Bärendienst.

T
Toni

21.05.2006 um 21:13 Uhr

Hallo Kölner, neige das Haupt für deine Prügel Toni

K
Kölner

21.05.2006 um 21:53 Uhr

Alternative Die Wegschnapp! Konrad- Adenauer- Ufer in Köln...

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