Kann eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Versetzungen bei Bedarf" ausgehandelt werden?
Hallo Unser Chef will uns bei Bedarf vom Innen- in den Aussendienst versetzen, das kann unter Umständen mit einer komplizierten Bahnfahrt und längerer Arbeitszeit verbunden sein. Die Möglichkeit dieser Versetzungen ist in den meisten Arbeitsverträgen und im Tarifvertrag festgeschrieben. Muß hier eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt werden? Wie lange vorher muß die Versetzung angekündigt sein? Toni
Community-Antworten (7)
21.05.2006 um 20:18 Uhr
Ich würde Euch gerne hauen, wenn Ihr dazu eine BV abschliesst. Das Verhauen ist sowieso egal, denn gültig wäre eine solche BV ohnehin nicht! Fazit: Ihr könnt gar keine BV diesbezüglich abschliessen.
Die Versetzung muss so rechtzeitig angekündigt werden, dass zumindest der BR in der gebotenen Zeit reagieren kann.
21.05.2006 um 20:31 Uhr
@ Toni, um es deutlich zu sagen: jede Versetzung unterliegt der MB des BR §99 BetrVG. auch wenn die Möglichkeit der Versetzung im AV und TV gegeben ist.
21.05.2006 um 20:37 Uhr
Hallo Kann man nicht die Bedingungen der Zumutbarkeit aushandeln?
21.05.2006 um 20:45 Uhr
€ Toni ja deshalb der Antrag an den Br.
21.05.2006 um 20:45 Uhr
@Toni Im Rahmen einer BV gilt: Das geht nicht! Wo bliebe denn da das Individualrecht? Stell Dir vor, der BR würde mit dem AG so eine BV auskungeln und der AN bliebe auf der Strecke. Als AN würde ich "zuviel bekommen" - und dann wäre die Prügelstrafe eine viel zu geringe "Belohnung" für diesen Bärendienst.
21.05.2006 um 21:13 Uhr
Hallo Kölner, neige das Haupt für deine Prügel Toni
21.05.2006 um 21:53 Uhr
Alternative Die Wegschnapp! Konrad- Adenauer- Ufer in Köln...
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