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Zustimmung zur Urlaubssperre nur vom BR-Vorsitzenden. Ist das richtig?

A
Andrea
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhält es sich, wenn dem AG plötzlich 30tage vor der WM, weil zuviel zu tun ist, eine Urlaubssperre für den JUNI zu verhängen. Wohl gemerkt einen Tag vor seinem eigenen Urlaub um wiederum seinem Vorgesetzten ruhig zu stellen. Ist das rechtens? von den sieben BR Mitgliedern hat nur der 1. Vors. zugestimmt ohne die anderen Mitglieder zu fragen. Laut Mitbestimmung §87 müssen doch alle zustimmen oder nicht und das muß doch auch schriftlich fixiert werden.

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Community-Antworten (9)

A
Andrea

21.05.2006 um 19:10 Uhr

Ich meine was kann ich tun. bin im BR und weiß nicht wie ich den leuten helfen soll, zumal der 1.Vors. ohne unser wissen und ohne BR-Sitzung zugestimmt hat. so zwischen tür und angel. ich werde jetzt natürlich ebenfalls massiv angegriffen. wie ich sowas zustimmen kann. was kann ich machen? danke für die antwort.

RI
Ramses II

21.05.2006 um 19:22 Uhr

Sind tatsächlich noch 30 Tage bis zum 09.06.?

Eine "Urlaubssperre" ist ja zuallererst einmal nichts anderes als der Hinweis des Arbeitgebers dass in einem bestimmten Zeitraum betriebliche Gründe der Urlaubserteilung entgegenstehen. Ob dafür überhaupt Mitbestimmung vorliegt halte ich zumindest für zweifelhaft.

Sofern man nun davon ausgehen will dass hier allgemeine Urlaubsgrundsätze mit dem BR vereinbart werden sollten, dann wäre die Zustimmung des BR dazu allerdings offensichtlich nicht erfolgt, was auch nach dieser Schilderung dem AG bekannt sein sollte.

A
Andrea

21.05.2006 um 19:30 Uhr

Danke für die antwort: natürlich nicht 30tage vor der WM. 30tage vor dem 1.AG welcher Urlaub eingetragen hat. Gilt in diesem Fall §87 Absatz 1 ziffer 5 nicht? oder ist diese gegeben wenn der 1.Vors. diese erteilt ohne eine sitzung abgehalten zu haben oder zumindest mal die anderen BR-Mitgl. zu fragen. meine größere sorge ist auch das ich den leuten nicht sagen kann, wie sie jetzt urlaub bekommen. jeder betrieb welcher für die WM wichtig ist hat von vorn herein eine Urlaubssperre für Juni festegelegt. nur unserem Chef fällt es kurz vor knapp ein das wir zuviel zu tun haben und sperrt den leuten den Urlaub. Das Problem ist das wir immer zuviel zu tun haben. und das es in den nächsten Monaten nicht weniger wird. was wird mit dem Urlaubsanspruch der leute welche in Juni keinen Urlaub bekommen haben. wer regelt denn diesen? es handelt sich immerhin um 21 Mitarbeiter.

RI
Ramses II

21.05.2006 um 19:34 Uhr

Hatte denn schon jemand Urlaub innerhalb dieses Zeitraumes genehmigt bekommen?

Was seid Ihr denn für ein Betrieb, was habt Ihr mit der WM zu tun?

A
Andrea

21.05.2006 um 19:40 Uhr

ja alle 21 AN haben den Urlaub genehmigt bekommen und haben demzufolge auch schon alle gebucht oder halt vorkehrungen getroffen. Wir arbeiten alle für die Deutsche Bahn im Ticketverkauf, Emailbearbeitung, Erstattungen usw. somit haben wir immer zuviel zu tun. was ich nicht verstehe ist , das wir nicht gleich für Juni eine Sperre für Urlaub bekommen haben. ich meine das die WM bei uns startet weiß der AG doch nicht erst seit gestern. jeder andere Betrieb welcher mit der WM zu tun hat, hat dies schon dann festgelegt als bekannt wurde das die WM in Deutschland stattfindet.

RI
Ramses II

21.05.2006 um 19:46 Uhr

Also geht es nicht um eine Urlaubssperre, sondern um den Widerruf von Urlaub?

Ein Widerruf bereits erteilten Urlaubs ist grundsätzlich nicht möglich. Lediglich in unvorhersehbaren Ausnahmesituationen (die hier aber ganz offensichtlich nicht vorliegt) kann bereits erteilter Urlaub widerrufen werden. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber dann aber schadenersatzpflichtig gegenüber den Arbeitnehmern.

Allerdings dürfen die betroffenen Arbeitnehmer nun nicht eigenmächtig den Urlaub antreten, sondern müssen den Rechtsschutz des Arbeitsgerichtes suchen.

Die individualrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer kann der BR nicht mindern.

A
Andrea

21.05.2006 um 19:52 Uhr

vielen dank für die Antwort. ist dieser sachverhalt in einem paragraphen festgelegt? wenn ja wissen Sie in welchem? damit ich diesen am montag in der BR-Sitzung anbringen kann. das bedeutet das jeder einzelne mitarbeiter nur über das arbeitsgericht den urlaub einklagen kann? habe ich Sie dahingehend richtig verstanden? ich bin leider selbst davon betroffen, denn ich habe seit über 6 Monaten keinen Urlaub mehr gehabt. und es geht definitiv nicht nur mir so.

RI
Ramses II

22.05.2006 um 01:08 Uhr

Andrea,

nein, das ist "nur" Rechtsprechung (wie so vieles im Arbeitsrecht).

Mit dem "Einklagn" stimmt das prinzipiell schon, wobei ich es nicht als "einklagen des Urlaubes" sehen würde, sondern als gerichtliche Bestätigung dass der Urlaub rechtskräftig erteilt wurde.

"Über 6 Monate keinen Urlaub"? Das ist doch der gesetzliche Normalfall.

A
Andreas

22.05.2006 um 11:55 Uhr

Sowei so gut,

aber viel schlimmer finde ich, das sich hier ein BR-Vorsitz angemaßt hat etwas alleine zu entscheiden.

Der/Diejenige gehört mindestens im gesamten Gremium zurechtgewiesen. Sollte Uneinsichtigkeit vorherrschen oder das zum wiederholten Male auftreten bitte schnell einen neuen BR-Vorsitz wählen !!!!

So geht es nicht, egal zu welchen Thema, ob berechtigt oder unberechtigt.

Der BR-Vorsitz hat einfach ohne das Gremium N I C H T S zu entscheiden !!

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