W.A.F. LogoSeminare

Wie ist die Einladungsfrist für eine BR-Sitzung auf Antrag des Arbeitgeber bzw. der BR-Mitglieder?

B
bärbel
Nov 2016 bearbeitet

Innerhalb welcher Zeit muss der Vorsitzende zur BR-Sitzung einladen, wenn ein viertel der BR-Mitglieder oder der Arbeitgeber dies bei ihm unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen? Ich habe das zwar in einem Buch gelesen, finde aber im BetrVG nichts darüber. Es wäre toll, wenn mir einer was dazu sagen/schreiben könnte. Danke und Gruß Bärbel

2.70202

Community-Antworten (2)

N
Nenyah

21.05.2006 um 19:24 Uhr

Hallo,

findest im Fitting §29 Abschnitt 44 einiges darüber. Liebe Grüße

R
Rolli

24.05.2006 um 22:41 Uhr

Hallo Bärbel,

  1. Der BR Vorsitzende läd zur BR Sitzung ein. Diese Einladung gilt als rechtzeitig, wenn sie drei Tage vorher jedes BR Mitglied erreicht.
  2. Der BR Vorsitzender muss den Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung setzen, wenn das ein viertel der BR Mitglieder oder der AG es beantragt.

LG

Ihre Antwort