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Tüchtigkeitsnachweis

B
Brummi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Fuhrpark für eine große Getränkefirma zu betreuen. Bei uns gibt es PKWs, LKWs und Gabelstapler. Um diesen Fuhrpark zu betreuen müssen alle Mitarbeiter in jedem Quartal nachweisen, daß sie noch einen Führerschein haben und die entsprechenden Fahrzeuge noch fahren dürfen. Wir holen nämlich die Fahrzeuge bei der Firma ab und fahren sie zu uns (ca 8km) um sie zu warten oder kleine Reparaturen zu machen. Darüber gibt es keine Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung. wir müssen die Fahrzeuge nach einem Plan regelmäßig abholen bei der Firma. Jetzt verlangt unser Arbeitgeber auch noch, daß wir nach längeren Krankheiten (mehr als 14 Tage am Stück) unsern Betriebsarzt aufsuchen um die Tüchtigkeit zum Führen der Fahrzeuge nachweisen. Auch müssen Kollegen mit chronischen Krankheiten (MS oder Krebs oder so) einmal im Quartal zum Arzt und diese Tüchtigkeit nachweisen. Ist das korrekt? Kann er das verlangen? Müssen wir als Betriebsrat hier einschreiten? Wie? Danke für die Hilfe

Unser Betrieb hat 69 Mitarbeiter und einen 5 Betriebsräte.

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

12.05.2014 um 12:51 Uhr

Die entsprechende Vorsorgeuntersuchung G 25 ist (lediglich) eine Angebotsuntersuchung. Die BGen gehen also dacon aus, dass der Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten Genüge tut, wenn er solche Untersuchungen regelmäßi anbietet. Der AN entscheidet dann eigenverantwortlich, ob er dieses Angebot annimmt.

Vor diesem Hintergrund betreibt Euer Arbeitgeber wirklich einen Overkill, wenn er ähnliche Untersuchungen regelmäßig fordert. Ich sehe keine Rechtsgrundlage auf Grund derer der Arbeitgeber dies fordern kann.

Was würde denn passieren wenn ein Genesener nicht den Betriebsarzt aufsucht?

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