Urlaub Teilzeitkraft
Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis an zwei Nachmittagen je 3 Stunden. Mein Urlaub besteht aus 12 Arbeitstagen. Nun ist es so, dass die Praxis ca.10 Wochen wegen Urlaubs schließt. Heißt das jetzt für mich, dass ich die Differenz abarbeiten muß? Also viele Minusstunden dadurch habe?
Community-Antworten (3)
02.07.2018 um 16:13 Uhr
Wie sieht es denn bei den Vollzeitkolleginnen aus. Die haben doch auch nicht 10 Wochen Urlaub.
Ich würde sagen, dein Chef ist im Annahmeverzug. Er sieht es wahrscheinlich anders.
02.07.2018 um 16:28 Uhr
Wurden nur die 10 Wochen verkündet oder wurde vielleicht doch noch etwas mehr zum Ablauf gesagt? Grundsätzlich würde ich auch empfehlen das Gespräch zu suchen. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen, dass dieses Zeitfenster für Betriebsferien auf jeden Fall zu groß ist, als das es einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Geseztlich gibt es hier keine klare Regelungen. Zu diesem Thema gibt es schon ein BAG Urteil (1 ABR 79/79), welches dreifüntel (60 Prozent) des Anspruchs als Betriebsferien für OK befunden hat.
02.07.2018 um 16:31 Uhr
Verwandte Themen
Teilzeitkraft soll durch Vollzeitkraft ersetzt werden - GL hat BR bislang nicht beteiligt was tun?
ÄlterEine Teilzeitfachkraft (vormittags) im Telefon-Service soll durch eine Vollzeitkraft ersetzt werden. Das Aufgabengebiet wird umfangreicher und soll um Auslandservice (englisch/ franz) erweitert werd
Teilzeit bei 37,5 Stunden?
Älterunser arbeitgeber hat beschlossen, die wöchentliche arbeitszeit von 37,5 auf 40 stunden anzuheben. freiwillig. dass heisst, wenn man bei 37,5 std. bleiben möchte, kann man das, gilt dann aber als teil
Teilzeit/Vollzeit Umstellung nur bei niederigerem Lohn - Was können wir als BR tun?
ÄlterHallo zusammen! Wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Teilzeitkraft, die 32 Std/Woche fest angestellt ist, möchte aber auf Vollzeit, was dem AG auch mitgeteilt wurde (vgl. § 9TzbG) Jetzt sucht
Einstellung nach Elternzeit
ÄlterHallo zusammen, ich benötige eure Unterstützung. Eine Mitarbeiterin ist seit dem 31.08.2015 aus der Elternzeit. Sie war vorher als Vollzeitkraft beschäftigt. Jetzt soll die Mitarbeiterin (die das
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: