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Ersatzmitglied wird aussenvor gelassen - wie ist das bei Sitzungen/Besprechungen?

A
ali1
Jan 2018 bearbeitet

hi wann muss der betriebsrat für ein fehlendes br mitglied das nächste ersatzmitglied laden. nur zu betriebsrats-sitzungen?

denn der br in meiner firma sitzt häfig nur zu viert zusammen und lädt mich als erstes ersatzmitglied nicht dazu ein

wenn ich nachfrage warum nicht bekomme ich immer die antwort das war keine sitzung nur eine besprechung

wie kann ich vorgehen das ich dabei bin oder gibts keinen weg?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

19.05.2006 um 20:03 Uhr

@ali1 Du scheinst einen Sack an Problemen in Deinem Gremium zu haben... Ich würde der BRV drohen, ein § 23 BetrVG-Verfahren anzuhängen, wenn Sie nicht ab sofort ihren Pflichten nachkomme.

A
ali1

19.05.2006 um 20:36 Uhr

ja

das problem ist das die vorsitzende die einzige mit ehrfahrung im br ist ,

die anderen vier sind zum erstenmal gewählt worden.

und sie nutzt das aus.

D
da-grinch

19.05.2006 um 22:11 Uhr

Hi,

also ich stimme Kölner zu. Wenn sie wirklich die einzige mit erfahrung ist komm ihr doch mit dem § 23. Was kann schon passieren? Oder du bittest die anderen 3 BR-Mitglieder einfach, daß auf der nächsten Sitzung das Thema als TOP gesetzt wird. Wenn du dann auch auf der Sitzung geladen bist, kannst du einen Beschluss in dieser Sache einleiten.

Versuch isses wert.

H
Heini

19.05.2006 um 22:38 Uhr

Hallo ihr Lieben, was soll ali1 mit dem § 23 BetrVG bewirken ??? Wenn sie eine erfahrene Vorsitzende ist, wird sie herzhaft lachen.

A
ali1

19.05.2006 um 23:27 Uhr

das problem ist nicht die erfahrene vorsitzende sondern die unwissenden anderen.

deshalb muss ich sachte versuchen diese aufzuklären und die vorsitzende genau zu beobachten.

sie haben jetzt einen beschluss gefasst das die vorsitzende nicht allein mit dem ag redet sondern immer mindestens zu zweit.

dieses hat sie schon zweimal missachtet.

danach haben sie.sie zur rede gestellt und wollten sie alsbrv abwählen

da hat sie ganz kackfrech gesagt entweder ich bin die vorsitzende oder ich trete zurück.

und was soll ich sagen sie blieb es

ich bin fast am verzweifeln.

E
etikettchen

19.05.2006 um 23:36 Uhr

hallo, wir sind auch neu gewählt (betriebsübergang) wir haben uns eine geschäftsordnung gegeben in der die br arbeit geregelt wird wie oft sitzungen usw. und natürlich das immer nur das gremium entscheidungen trifft und keiner alleine. die br- vorsitzende kann ruhig mit der gl unter vier augen reden muss aber hinterher informieren. wir haben auch ein monatsgespräch vereinbart da wir kein wa auschuss bekommen.

H
Heini

19.05.2006 um 23:51 Uhr

Als einzelnes Betriebsratsmitglied kannst du in solchen Fällen wenig unternehmen. Ein Antrag gem. §23 BetrVG kann ein einzelner Arbeitnehmer nicht stellen. Wenn die BR Kollegen, wie sie sagen, nur zusammen gesessen haben, kannst du auch nichts unternehmen. Wenn sie aber etwas beschließen, ohne das ordentlich zu einer Betriebsratssitzung eingeladen wurde, wären dies Beschlüsse nichtig. Hier gäbe es für dich die Möglichkeit übers AG die Beschlüsse anzufechten.

Sollte die Vors. noch einmal das Amt zur Verfügung stellen, biete dich an es zu übernehmen.

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