W.A.F. LogoSeminare

Wahlfälschung - welche Folgen hat das für den Wahlvorstand?

R
Regina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wenn wir unseren Wahlvorstand beim Manipulieren der Wahl erwischen, welche Strafe ist denn in so einem Fall anzusetzen? Und wer tut das?

3.78806

Community-Antworten (6)

S
sammi

19.05.2006 um 15:26 Uhr

Die Wahl kann angefochten werde, was eine Neuwahl zur Folge hätte. Bestrafung müßte per Anzeige erfolgen (Selbstjustiz scheidet aus). Ein Richter müßte dann eine Strafe verhängen, wenn es überhaupt soweit kommt. Bestrafung ist allerdings schon, daß der ganze Betrieb von dem Vorfall weiß.

R
Rollie

19.05.2006 um 19:20 Uhr

Woher weißt Du, wie der Richter entscheiden würde ?

F
Fayence

19.05.2006 um 19:34 Uhr

@ Regina

Ich schlage vor:

a) Verweis. b) Abbitte. c) Tragen schimplicher Tracht. d) Dachabdeckung. e) Symbolische Prozession. f) Verunglimpfung. g) Umhängen von "lächerlichen" Gegenständen h) Strafarbeit i) Pranger j) Prellen und Reiten k) Teeren und Federn

@ sammi Bin zumindest beruhigt, dass die Selbstjustiz für Dich ausscheidet! Wenn Du die Anzeige auch noch ausschliessen würdest, wäre ich ganz zufrieden!

C
Collin_06

19.05.2006 um 19:37 Uhr

Wie kann man eine solche Wahl anfechten, welche Schritte muß man vornehmen? Wir haben heute gewählt und viele von uns haben arge Zweifel (auch berechtigte Zweifel), dass etwas nicht mit rechten Dingen zuging.

H
Heini

19.05.2006 um 23:11 Uhr

Im Falle einer Wahlfälschung kann beim Arbeitsgericht von Jedermann zu jeder Zeit ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit dieser Betriebsratswahl gestellt werden. Der Staatsanwalt würde gegen die Beschuldigten wegen des angeblichen Wahlbetruges ermitteln.

Den Wahlvorstand des Wahlbetruges zu bezichtigen, ist eine schwerwiegende Anschuldigung die ihr auch Beweisen müsst. Stellt sich heraus, das ihr die Wahlvorstandsmitglieder unbegründet beschuldigt habt, könnten diese den Spieß umdrehen und gegen euch Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung erstatten.

C
Collin_06

23.05.2006 um 13:59 Uhr

Auf Wahlfälschung plädieren wir nicht, das wäre zu hart - vermutet wird es zwar, aber das hätte vor Gericht keinen 100%igen Halt und könnte wie ein Bumerang zurückkommen. Gott sei Dank gab es genug Formfehler. Verfahren läuft bald an, Danke.

Ihre Antwort