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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss die Betriebsratswahl wegen Wahlfälschung wiederholt werden?Wie geht das?

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nelli
Apr 2018 bearbeitet

hi meine Frage ist kurz. Seit einer Woche stehen bei uns jetzt die Mitgelieder des BR fest... aber bei der wahl ging einiges nicht mit rechten Dingen zu ....daher möchten wir und zwei vom Betiebsrat Neuwahlen ... aber zwei von den Br mitgliedern sträuben sich dagegen ...Aussage von ihnen "gewählt ist gewählt und sie können es ja über nen anwalt einklagen"..... meine Frage hier gibt es auch eine andere Lösung ? Dnke für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

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merlin

07.06.2005 um 11:49 Uhr

Was verstehst Du denn unter "nicht mit rechten Dingen"?

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Michael

09.06.2005 um 13:20 Uhr

Meines Erachtens gibt es hier keine andere Möglichkeit, ausser dem juristischen Klageweg.

Wenn der BR nicht geschlossen zurücktritt und so Neuwahlen ermöglicht, kann nur ein Arbeitsrichter bei entsprechend nachgewiesener Manipulation, die Wahl für ungültig erklären (das ist auch gut so).

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