Pflichtuntersuchung beim Arzt
hallo, unsere gewerblichen mitarbeiter stehen hauptsächlich an kunststoffpressen. die vorbereitung des materials bedarf teilweise der arbeit mit chemikalien wo atemschutzmasken getragen werden müssen. nun verlangt der arbeitgeber eine ärztliche vorsorgeuntersuchung beim betriebsarzt mit blutbild urinprobe usw. es sind nun mehrere mitarbeiter an mich herangetreten mit der frage ob man die untersuchung beim betriebsarzt verweigern kann wenn man sich teilweise alterbedingt eh regelmässig beim hausarzt komplett durchchecken lässt..
Community-Antworten (4)
30.06.2018 um 15:05 Uhr
Wusel Dich da mal durch :
PDF]Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV gvs.bgetem.de/redaktion/gv17_a04-2011.pdf 26.11.2010 - Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie ... (3) Pflichtuntersuchungen sind arbeitsmedizinische ...
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - BMAS https://www.bmas.de/SharedDocs/.../DE/.../a453-arbeitsmedizinischen-vorsorge.pdf?__... 2.23 Was hat arbeitsmedizinische Vorsorge mit der Gefährdungsbeurteilung zu ... Seit Ende 2008 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der Verordnung zur ...
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und "G"-Untersuchungen – Der ... https://www.betriebsarzt.online/de/.../arbeitsmedizinische-vorsorge-g-untersuchungen/ 31.08.2017 - Arbeitsmedizinische Untersuchung, G-Untersuchung, Eignungsuntersuchung, Vorsorgeuntersuchungen, im Rahmen der betriebsärztlichen ...
30.06.2018 um 15:54 Uhr
Ich würde da mal die Berufsgenossenschaft fragen. Ansonsten bleiben die Daten ja beim Arzt und nicht beim Arbeitgeber.
30.06.2018 um 16:17 Uhr
Natürlich darfst Du den Betriebsarzt ablehnen! Vorgeschriebene Untersuchungen müssen dann bei einem Arbeitsmediziner Deiner Wahl gemacht werden. Der normale Hausarzt darf es nicht machen wenn er kein Arbeitsmediziner ist. Die anfallenden Mehrkosten musst Du dann übernehmen. So machen wir es auch bei meiner Frau da der dortige Betriebsarzt sich als zweiter Chef aufspielt!
02.07.2018 um 12:22 Uhr
Wichtig ist auch das der Betriebsarzt keine Ergebnisse der Geschäftsleitung mitteilen darf nur Tauglich nicht Tauglich. Das Ergebniss erhält nur der Mitarbeiter. Alles andere ist Strafbar. Hatten gerade dieses Thema. Die größte Angst: Mein Chef bekommt alles gesagt.
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