Erstellt am 30.06.2018 um 13:05 Uhr von Challenger
Wusel Dich da mal durch :
PDF]Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV
gvs.bgetem.de/redaktion/gv17_a04-2011.pdf
26.11.2010 - Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie ... (3) Pflichtuntersuchungen sind arbeitsmedizinische ...
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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - BMAS
https://www.bmas.de/SharedDocs/.../DE/.../a453-arbeitsmedizinischen-vorsorge.pdf?__...
2.23 Was hat arbeitsmedizinische Vorsorge mit der Gefährdungsbeurteilung zu ... Seit Ende 2008 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der Verordnung zur ...
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Arbeitsmedizinische Vorsorgen und "G"-Untersuchungen – Der ...
https://www.betriebsarzt.online/de/.../arbeitsmedizinische-vorsorge-g-untersuchungen/
31.08.2017 - Arbeitsmedizinische Untersuchung, G-Untersuchung, Eignungsuntersuchung, Vorsorgeuntersuchungen, im Rahmen der betriebsärztlichen ...
Erstellt am 30.06.2018 um 13:54 Uhr von kratzbürste
Ich würde da mal die Berufsgenossenschaft fragen.
Ansonsten bleiben die Daten ja beim Arzt und nicht beim Arbeitgeber.
Erstellt am 30.06.2018 um 14:17 Uhr von Moreno
Natürlich darfst Du den Betriebsarzt ablehnen! Vorgeschriebene Untersuchungen müssen dann bei einem Arbeitsmediziner Deiner Wahl gemacht werden. Der normale Hausarzt darf es nicht machen wenn er kein Arbeitsmediziner ist. Die anfallenden Mehrkosten musst Du dann übernehmen. So machen wir es auch bei meiner Frau da der dortige Betriebsarzt sich als zweiter Chef aufspielt!
Erstellt am 02.07.2018 um 10:22 Uhr von Tulpe
Wichtig ist auch das der Betriebsarzt keine Ergebnisse der Geschäftsleitung mitteilen darf nur Tauglich nicht Tauglich. Das Ergebniss erhält nur der Mitarbeiter. Alles andere ist Strafbar. Hatten gerade dieses Thema. Die größte Angst: Mein Chef bekommt alles gesagt.