Erstellt am 15.07.2010 um 16:54 Uhr von Ulrik
Hallo Storm,
ich halte mich da an den §67 BetrVG. Die JAV kann zu allen BR-Sitzungen einen Vertreter entsenden. Über Einstellungen, bzw. deren Zustimmungen entscheidet der BR in seinen Sitzungen.
Von daher sehe ich es als völlig legitim an, daß die JAV Kenntnis davon bekommt, zumal ja in diesem Fall sogar der Personenkreis betroffen ist, für den die JAV einsteht.
Andernsfalls wäre ja der BR gezwungen, Sitzungen ohne die JAV abzuhalten, und ist der o.g. § eindeutig formuliert.
Warum hat euer AG etwas dagegen? Hat er Gründe genannt?
Erstellt am 15.07.2010 um 17:05 Uhr von Storm
Danke für die schnelle Antwort. Nein, nicht direkt. Er hat die Beteiligung der JAV in diesem Thema in Frage gestellt. Es ist für uns eigentlich unstrittig, dass wir die JAV auch weiterhin beteiligen, möchten das aber auch beim AG schlüssig und mit Rechtsgrundlage hinterlegen.
Erstellt am 15.07.2010 um 22:41 Uhr von KEtzer
Hmmmm...man kann aber sicher trefflich darueber streiten, ob der JAV auch ein Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen zusteht, und da wird wohl der Hase im Pfeffer liegen.
Die JAV ist an der Abstimmung ueber die Einstellungen nicht beteiligt... ob sie hinterher fuer diesen Personenkreis zustaendig ist oder nicht, spielt daher keine Rolle.
Da hat der Arbeitgeber m.E. recht.