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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beteiligung der JAV bei Sichtung von Azubi-Bewerbungsunterlagen

S
Storm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.

Wir bekommen von unserem Arbeitgeber alle Bewerbungsunterlagen von Azubis, die eingestellt werden sollen, vorgelegt. (Auf die Absagen verzichten wir auf Grund der hohen Anzahl.) Bei der Sichtung dieser Unterlagen beteiligen wir die JAV. Unser Arbeitgeber bekam dies mit und ist mit der Beteiligung der JAV nicht einverstanden. Wie wird das in anderen Betrieben gehandhabt? Und welche Rechtsgrundlage haben wir dafür? Wir beziehen uns bisher auf den §70 BetrVG.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

U
Ulrik

15.07.2010 um 18:54 Uhr

Hallo Storm, ich halte mich da an den §67 BetrVG. Die JAV kann zu allen BR-Sitzungen einen Vertreter entsenden. Über Einstellungen, bzw. deren Zustimmungen entscheidet der BR in seinen Sitzungen. Von daher sehe ich es als völlig legitim an, daß die JAV Kenntnis davon bekommt, zumal ja in diesem Fall sogar der Personenkreis betroffen ist, für den die JAV einsteht. Andernsfalls wäre ja der BR gezwungen, Sitzungen ohne die JAV abzuhalten, und ist der o.g. § eindeutig formuliert.

Warum hat euer AG etwas dagegen? Hat er Gründe genannt?

S
Storm

15.07.2010 um 19:05 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Nein, nicht direkt. Er hat die Beteiligung der JAV in diesem Thema in Frage gestellt. Es ist für uns eigentlich unstrittig, dass wir die JAV auch weiterhin beteiligen, möchten das aber auch beim AG schlüssig und mit Rechtsgrundlage hinterlegen.

K
KEtzer

16.07.2010 um 00:41 Uhr

Hmmmm...man kann aber sicher trefflich darueber streiten, ob der JAV auch ein Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen zusteht, und da wird wohl der Hase im Pfeffer liegen. Die JAV ist an der Abstimmung ueber die Einstellungen nicht beteiligt... ob sie hinterher fuer diesen Personenkreis zustaendig ist oder nicht, spielt daher keine Rolle. Da hat der Arbeitgeber m.E. recht.

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