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Ablehnung des Ersatzmitglieds?

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Ronda
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter, der zum Betriebsratsmitglied gewählt wurde, hat ja 3 Tage Zeit, die Wahl ggf. abzulehnen. Kann auch ein Ersatzmitglied seine Ersatzmitgliedschaft ablehnen? Und wenn ja, welche Fristen müssen beachtet werden? Gilt auch hier die 3-Tages-Frist oder reicht die formlose Mitteilung an den Wahlvorstand? Danke für eine rasche Antwort!

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Community-Antworten (2)

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RAC

19.05.2006 um 08:46 Uhr

Hallo Ronda, hier gibt's keine Frist. Das Ersatzmitglied wurde ja nicht in den BR gewählt. Erst im Vertretungsfall muß das Ersatzmitglied entscheiden. Das EM kann aber auch vorher dem BRV mitteilen daß es nicht mehr für den BR zur Verfügung steht. Aber Achtung das ist unumkehrbar für die laufende Periode.

Grüße RAC

Ps: Hat sich der BR noch nicht konstituiert, Wahlvorstand anstelle von BRV :-)

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Ronda

19.05.2006 um 22:40 Uhr

Herzlichen Dank für die superschnelle Unterstützung!

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