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Unzulässige Arbeitszeit Verlängerung

K
Kasimir
Jan 2018 bearbeitet

In meinem Betrieb (Maschinenbau) ist die tägliche Arbeitszeit von 7.00-15.45 Uhr. Nachdem mein Chef einige Mitarbeiter dabei "erwischt hat", auf das Ende der Arbeitszeit an der Stempeluhr zu warten, wurde die tägliche "Arbeitszeit/Anwesendheitszeit" um 5 Minuten verlängert. Das heist im Klartext: Die Arbeitszeit endet nach wie vor um 15.45 Uhr. Alle Angestellten dürfen aber erst um 15.50 Uhr an der Stempeluhr das Verlassen der Firma quittieren. Wenn vor 15.50 Uhr abgestempelt wird, werden 15 Minuten Strafzeit vom Zeitkonto des betroffenen abgezogen. Ist so eine Regelung überhaupt zulässig?

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Community-Antworten (6)

R
RAC

19.05.2006 um 08:59 Uhr

Hallo Kasimir, es gibt bei uns keine Fronarbeit mehr.

  1. Bei Veränderung der Arbeitszeiten hat der BR ein Mitbestimmungsrecht.
  2. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeits- und Anwesenheitszeit nur im Bereitschaftsdienst.
  3. Der AG hat das Recht zu verlangen, daß die MA bis zum Ende ihrer Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Das Vorgehen eures Chefs ist aber so nicht zulässig. Da muß er sich schon etwas anderes einfallen lassen. Er könnte zum Bsp. bei einer Abmahnung an einen einzellnen MA so Argumentieren - Wer genau um 15:45 gestemmpelt hat muß seinen Arbeitsplatz vorher verlassen haben.

Grüße RAC

K
Kölner

19.05.2006 um 09:53 Uhr

Hier muss ja wohl eine Betriebsvereinbarung her - ohne Betriebsbußenvereinbarung!

RI
Ramses II

19.05.2006 um 10:01 Uhr

"2. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeits- und Anwesenheitszeit nur im Bereitschaftsdienst. "

Sicher?

R
RAC

19.05.2006 um 10:11 Uhr

Hallo Ramses 2, ziemlich sicher, aber nicht in der Absoluten, mir bekannte Ausnahmen sind z.B. Pausenzeiten.

Aber vom AG vorgeschriebene Anwesenheitszeiten sind Arbeitszeiten. Stritig hier sind, meines Wissens, nur noch Bereitschaftszeiten. EU Recht Deutsches Recht.

Grüße RAC

RI
Ramses II

19.05.2006 um 10:19 Uhr

Deine Darstellung würde ja eben z. B. bedeuten, dass im Falle dass jemand während seiner Ruhepausen am Arbeitsplatz anwesend ist, dieses Arbeitszeit wäre...

Der Begriff der "Anwesenheitszeit" ist mir übrigens im Arbeitsrecht bisher wissentlich nicht untergekommen.

Des weiteren scheint es hier ja weniger um ein Problem der Arbeitszeit zu gehen, als um ein Problem der Ordnung im Betrieb und der Entlohnung.

R
RAC

19.05.2006 um 10:32 Uhr

Hallo Ramses 2,

das sag ich doch Pausenzeit ist nicht Arbeitszeit. Doch eine von der GL angeordnete Anwesenheit im Betrieb, zu welcher eingeforderten Leistung auch immer (und sei es das warten an der Stempeluhr :-) ) ist meiner Ansicht nach Arbeitszeit.

Der Kern des Problems scheint mir aber auch eher, wie Du schon sagtest, eine Frage der Ordnung im Betrieb zu sein.

Fraglich ist auch ob die Anordnung des "Chefs" (Vorarbeiter?/Meister?/AL?) überhaupt der GL bekannt und von dieser gebilligt wird. Wir hatten bei uns im Betrieb einen ähnlichen Fall, bei dem der AL eine unbezahlte Schichtübergabe verlangt hat, ohne Wissen der GL. Hat er aber nicht bekommen. Grüße RAC

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