Erstellt am 19.05.2006 um 06:59 Uhr von RAC
Hallo Kasimir,
es gibt bei uns keine Fronarbeit mehr.
1. Bei Veränderung der Arbeitszeiten hat der BR ein Mitbestimmungsrecht.
2. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeits- und Anwesenheitszeit nur im Bereitschaftsdienst.
3. Der AG hat das Recht zu verlangen, daß die MA bis zum Ende ihrer Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Das Vorgehen eures Chefs ist aber so nicht zulässig. Da muß er sich schon etwas anderes einfallen lassen.
Er könnte zum Bsp. bei einer Abmahnung an einen einzellnen MA so Argumentieren - Wer genau um 15:45 gestemmpelt hat muß seinen Arbeitsplatz vorher verlassen haben.
Grüße RAC
Erstellt am 19.05.2006 um 07:53 Uhr von Kölner
Hier muss ja wohl eine Betriebsvereinbarung her - ohne Betriebsbußenvereinbarung!
Erstellt am 19.05.2006 um 08:01 Uhr von Ramses II
"2. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeits- und Anwesenheitszeit nur im Bereitschaftsdienst. "
Sicher?
Erstellt am 19.05.2006 um 08:11 Uhr von RAC
Hallo Ramses 2,
ziemlich sicher, aber nicht in der Absoluten, mir bekannte Ausnahmen sind z.B. Pausenzeiten.
Aber vom AG vorgeschriebene Anwesenheitszeiten sind Arbeitszeiten. Stritig hier sind, meines Wissens, nur noch Bereitschaftszeiten. EU Recht Deutsches Recht.
Grüße RAC
Erstellt am 19.05.2006 um 08:19 Uhr von Ramses II
Deine Darstellung würde ja eben z. B. bedeuten, dass im Falle dass jemand während seiner Ruhepausen am Arbeitsplatz anwesend ist, dieses Arbeitszeit wäre...
Der Begriff der "Anwesenheitszeit" ist mir übrigens im Arbeitsrecht bisher wissentlich nicht untergekommen.
Des weiteren scheint es hier ja weniger um ein Problem der Arbeitszeit zu gehen, als um ein Problem der Ordnung im Betrieb und der Entlohnung.
Erstellt am 19.05.2006 um 08:32 Uhr von RAC
Hallo Ramses 2,
das sag ich doch Pausenzeit ist nicht Arbeitszeit. Doch eine von der GL angeordnete Anwesenheit im Betrieb, zu welcher eingeforderten Leistung auch immer (und sei es das warten an der Stempeluhr :-) ) ist meiner Ansicht nach Arbeitszeit.
Der Kern des Problems scheint mir aber auch eher, wie Du schon sagtest,
eine Frage der Ordnung im Betrieb zu sein.
Fraglich ist auch ob die Anordnung des "Chefs" (Vorarbeiter?/Meister?/AL?) überhaupt der GL bekannt und von dieser gebilligt wird.
Wir hatten bei uns im Betrieb einen ähnlichen Fall, bei dem der AL eine unbezahlte Schichtübergabe verlangt hat, ohne Wissen der GL.
Hat er aber nicht bekommen.
Grüße RAC