Erstellt am 28.06.2018 um 21:38 Uhr von MaJoK
Dein Freund kann keine zwei Arbeitsverträge gleichzeitig abschliessen. Den befristeten AV kann er nur auch nur mit Zustimmung seines AG kündigen/aufheben.
Sollte natürlich der AG den befristeten Vertrag entfristen, kann dies natürlich auch vorher geschehen, dazu gibt es aber nur eine Änderung des bestehenden AV und keinen komplett neuen.
Meinst du dies?
Erstellt am 28.06.2018 um 21:56 Uhr von Pickel
Ignorier das was MaJok schreibt. das ist auf so vielen verschiedenen Ebenen Blödsinn.
Richtige Antwort: Kommt drauf an was im Vertrag explizit steht. Wenn er den unbefristeten "im Juli bekommt" wird der vermutlich ab Juli auch wirken.
Erstellt am 29.06.2018 um 07:24 Uhr von MaJoK
Genau @Pickel dich sollte man ignorieren, wie arbeitet er dann mit zwei Verträgen? Komm lass uns an deiner Weisheit teilhaben!
Erstellt am 29.06.2018 um 10:01 Uhr von BRHamburg
Halt einfach den Mund wenn du keine Ahnung hat. Pickel hat 100% Recht mit seiner Aussage. Der Beginn des Vertrages steht im Vertrag. Das kann 01. Juli sein, kann aber auch der 01.Aug. oder.... sein. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag.