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Außerordentliche Künding - wie kann BR reagieren

K
katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Profis,

wir haben folgende Situation: MA hat Anweisung von stellv. Schichtführer nicht akzeptiert, mit der Begründung er habe andere Dinge zu erledigen. Es kam zu einem Streit zwischen den beiden in dem der MA den stellv. Schichtführer beschimpfte und bedrohte. ( Überleg dir was du machst sonst passiert was..) Der stellv. Schichtführer hat sich bei seinem Vorgesetzten beschwert, die Lawine kam ins Rollen. Nun hat uns die GF die außerordentliche fristlose, ersatzweise fristgerechte Kündigung eingereicht.

Der betroffen MA hat keine Abmahnung. Da es in diesem Bereich z.Z. etwas Unruhe gibt ( es stehen viele Veränderungen dort an) scheint es so zu sein, dass unsere GF hier ein Exempel statuiren möchten. Der Vorgesetze des Bereiches sowie auch der stellv. Schichtleiter sind zu einem Gespräch mit dem MA bereit, jetzt sehen die beiden das nicht mehr so dramatisch.

Wie kann unsere Begründung zur Ablehnung sein? Und habt ihr einen Tip wie wir unsere GF davon überzuegen können, die Kündigung zurückzunehmen und eine Abmahnung zu erteilen. Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.

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Community-Antworten (1)

H
häggi

18.05.2006 um 15:28 Uhr

hallo katie,

ich meine das beide kündigungen vorm arbeitsgericht keinen bestand haben. eine kündigung ist immer das letzte mittel. vorrausgehen sollte in der tat immer ein gespräch, eine ermahnung oder eine abmahnung, in dem der ma aufgefordert wird sein verhalten zu ändern, deswegen"verhaltensbedingte kündigung", oder was sind die gründe des ag?wäre der kollege bereit in eine kündigungsschutzklage zu gehen? hat der ag interesse die sache vorm arbeitsgericht zu klären? ihr müßt das schnell klären wg. der fristlosen kündigung(3 tage)

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