Außerordentliche Betriebsratsitzungen - Kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Betriebsratsitzung verbieten?
Kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Betriebsratsitzung verbieten, bzw den Zeitpunkt dafür bestimmen? Wann muß der Arbeitgeber über solch eine Sitzung informiert werden?
Danke für die Antworten schon mal im Voraus.
Community-Antworten (1)
18.12.2007 um 20:36 Uhr
Nö, kann er nicht. Ihr müsst aber auf die Notwendigkeiten eures Unternehmens achten. In wieweit ihr dazu aber Lust verspürt liegt bei euch. Es passiert rein gar nichts, falls der AG im Nachhinein feststellen lässt, dass ihr nicht ausreichend Rücksicht genommen habt. Euer Wort auf die Belange der Firma geachtet zu haben reicht erstmal
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