Mitwirkungsrecht bei Versetzung bzw. Neueinstellung
Hallo Profis, die Unternehmensleitung besetzt die Stelle des Leiters der Verkaufsabteilung mit einem Mitarbeiter aus der EDV-Abteilung. Muß der Betriebsrat dazu gehört werden, oder muß der BR nur informiert werden. greift da §99 oder /und §105
Community-Antworten (1)
18.05.2006 um 15:40 Uhr
Hallo Merlin!
Es kommt darauf an, ob die Stelle bzw. Funktion des Leiters der Verkaufsabteilung ihn zu einem leitenden Angestellten macht. Dies könnt nur ihr wissen. Wenn er also lt. Angestellter wird, muss der AG euch nur gemäß § 105 BetrVG vro Durchführung der Maßnahme zu informieren. Dies muss so rechtzeitig sein, dass ihr die Möglichkeit habt, euch dazu zu äussern.
Wird er nicht zum lt. Angestellten, greift der § 99 BetrVG. Gruß nidis
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