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Fristen an den Betriebsrat vom AN

S
Scout87x
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , Ist es möglich dem Betriebsrat eine Frist zu setzten ?

Wir(Arbeitnehmer) haben im Dezember 2017 über unzulässige Regelungen bei der Arbeitszeitvergütung gesprochen. Der Betriebsrat versicherte uns das dies mit dem Arbeitgeber geklärt wird.

Bis heute hat leider noch kein Gespräch stattgefunden ?

Gibt es eine Möglichkeit schriftlich dem Betriebsrat eine Frist zu setzten damit dieses Thema auf der nächsten Sitzung angesprochen wird ?

Wenn ja , wie sollte man dies schreiben ?

Es geht darum das jedem Außendiensttechniker ,jeden Tag 1 Stunde Fahrzeit als private Zeit abgerechnet wird (1.fahrt direkt zum Kunden und Heimfahrt vom Kunden ). Dies entspricht aber nicht den geltenden Gesetzen .

Was kann man als Arbeitnehmer sonst noch machen , sollte der Betriebsrat sich nicht kümmern ? Kann man diesen „anzeigen“ ?

38201

Community-Antworten (1)

C
celestro

29.06.2018 um 14:00 Uhr

"Bis heute hat leider noch kein Gespräch stattgefunden ?"

Du weißt es also nicht ?

Zunächst einmal würde ich das Thema mal in der nächsten Betriebsversammlung ansprechen.

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