Seminare für Ersatzmitglieder
Hallo, ich bin neu gewähltes Ersatzmitglied im Betriebsrat und möchte mich gerne um das Thema datenschutz kümmern. Habe ich Anspruch auf die Mitarbeit in diesem Gremium und wie sieht das mit Weiterbildung/Seminaren aus? Ist das für ein Ersatzmitglied möglich ?
Community-Antworten (4)
18.05.2006 um 09:54 Uhr
Eher nein. Du bist nur dann, dann aber vollwertiges, Mitglied des BR, wenn ein Mitglied des BR ausfällt. Daher ist weder eine Vollwertige Mitgliedschaft in einem Ausschuss noch ein Anspruch auf Seminare gegeben. In einem mir bekannten Urteil wurde ein Anspruch auf Seminare für einen Nachrücker abgelehnt, der an 40% der BR Sitzungen teilnahm.
18.05.2006 um 10:05 Uhr
Nun, wir haben ein solches Seminar durchgesetzt, sogar für zwei Ersatzmitglieder. Muss man halt kämpfen. Die Frage ist doch aber, wie kann sich ein Ersatzmitglied wirkungsvoll um den Datenschutz kümmern, wenn es kaum zum Einsatz kommt. Oder ist honey für einen Langzeitkranken nachgerückt o.ä.? Täve
18.05.2006 um 10:24 Uhr
§ 28a BetrVG
18.05.2006 um 10:37 Uhr
Ersatmitglieder, die häufig und in einer gewissen Regelmäßigkeit BR-Mitglieder vertreten, haben grundsätzlich Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach §37 Abs. 6 BetrVG ( BAG vom 15.5.86)
Der BR muss Dich allerdings zur Schulung schicken, Du kannst sie nicht einfach so in Anspruch nehmen ohne Auftrag des BR.
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