Erstellt am 18.05.2006 um 07:54 Uhr von Betriebsratten
Eher nein.
Du bist nur dann, dann aber vollwertiges, Mitglied des BR, wenn ein Mitglied des BR ausfällt. Daher ist weder eine Vollwertige Mitgliedschaft in einem Ausschuss noch ein Anspruch auf Seminare gegeben.
In einem mir bekannten Urteil wurde ein Anspruch auf Seminare für einen Nachrücker abgelehnt, der an 40% der BR Sitzungen teilnahm.
Erstellt am 18.05.2006 um 08:05 Uhr von Täve
Nun, wir haben ein solches Seminar durchgesetzt, sogar für zwei Ersatzmitglieder. Muss man halt kämpfen. Die Frage ist doch aber, wie kann sich ein Ersatzmitglied wirkungsvoll um den Datenschutz kümmern, wenn es kaum zum Einsatz kommt. Oder ist honey für einen Langzeitkranken nachgerückt o.ä.?
Täve
Erstellt am 18.05.2006 um 08:24 Uhr von Ramses II
Erstellt am 18.05.2006 um 08:37 Uhr von Lotte
Ersatmitglieder, die häufig und in einer gewissen Regelmäßigkeit BR-Mitglieder vertreten, haben grundsätzlich Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach §37 Abs. 6 BetrVG ( BAG vom 15.5.86)
Der BR muss Dich allerdings zur Schulung schicken, Du kannst sie nicht einfach so in Anspruch nehmen ohne Auftrag des BR.