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Umfragenaktion - darf der Arbeitgeber die namentlich durchführen?

S
spatz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der Arbeitgeber eine Umfrageaktion starten, die nicht anonym sondern mit Namen versehen ausgefüllt werden soll? Sollte der Betriebsrat dagegen einspruch erheben?

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Community-Antworten (4)

R
Rollie

17.05.2006 um 20:23 Uhr

Das dürfte doch auch etwas von der Art der Umfrage abhängen.

Wenn mein AG ne Umfrage starten würde, ob das Essen in der Kantine mir schmeckt oder nicht, hätte ich weder als Mitarbeiter noch als Betriebsrat ein Problem damit, wenn auf der Umfrage mein Name erscheinen würde :-)

H
Henri

17.05.2006 um 22:15 Uhr

Das steht ja zum Glück alles im Betriebsverfassungsgesetz drinne. Der Arbeitgeber muß Euch fragen ! § 87/1 fällt mir dazu sofort als Begründung ein. Danach kann der BR dann festlegen, ob es ein Problem gibt oder nicht. Erst mit der Antwort kann der AG die Umfrage dann durchführen. Ich antworte jetzt nicht, was ist, wenn der AG es trotzdem macht :-)

RI
Ramses II

17.05.2006 um 22:24 Uhr

"§ 87/1 fällt mir dazu sofort als Begründung ein. "

"Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb"?

Das ist aber sehr weit hergeholt!

M
merlin

18.05.2006 um 09:19 Uhr

Worum soll's denn in der Umfrage gehen?

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