Erstellt am 27.06.2018 um 15:20 Uhr von celestro
gibt es denn überhaupt einen geeigneten Kandidaten(-in) ?
Erstellt am 27.06.2018 um 15:22 Uhr von rsddbr
"Wie kann man dieses Problem vernünftig lösen?" - Welches Problem?
Es hat sich nach deiner Schilderung nur eine Person beworben und der Arbeitgeber würde gerne mit dieser Person die Stelle besetzen. Welche Gründe aus §99 BetrVG seht ihr als BR für eine Ablehnung zur Einstellung? Welche Gründe habt ihr darüber hinaus, warum betreffende Person die Stelle nicht besetzen sollte?
Erstellt am 28.06.2018 um 07:13 Uhr von BRHamburg
Den Keil zwischen Betriebsrat und Mitarbeiter treibt nicht der Arbeitgeber, sonder der Betriebsrat. Die Argumentation die du hier schilderst hat was von Kind im Trotzalter. Es hat den Anschein das es euch nicht um die beste Lösung für die Mitarbeiter und das Unternehmen geht, sondern einzig und allein darum Recht zu haben. Das verlangen einer Stellenausschreibung ist nachvollziehbar, aber wenn sich nur ein Kandidat bewirbt, dann ist das so. Der Arbeitgeber hat sich für diesen Kandidaten entschieden und wird ihn wahrscheinlich auch dann bevorzugen wenn die Anforderung noch weiter nach unten gehen.
Erstellt am 28.06.2018 um 11:07 Uhr von PANHEAD
Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es den BR erst seit einem Jahr. Vorher wurden solche Posten nicht ausgeschrieben, sondern unter der Hand verteilt. Der Fachberater erfüllt auch nicht die Anforderungen an seine jetzige Stelle. Uns wurde ein Zeugnis von der Hochschule vorgelegt, welches aber nur ein Zwischenzeugnis war. Das Studium wurde abgebrochen.
Wir hatten einen Beschluss gefasst, dass alle Stellenausschreibungen intern erfolgen sollen, nicht nur diese. Damit wollten wir auch der Postenschieberei entgegenwirken, damit alle AN mit der richtigen Ausbildung eine Chance bekommen.
Der GF möchte ihn trotzdem auf diesen Posten setzen, und er soll die Ausbildung nachholen. Allerdings werden z.B. auch keine Pflegeassistenten als Pflegefachkraft eingestellt und sie holen dann mal irgendwann die Ausbildung nach. Versteht ihr das Problem?
Es geht nicht um die Person, sondern um die Anforderung der zu besetzenden Stelle!
Erstellt am 28.06.2018 um 11:57 Uhr von wdliss
Hallo Panhead,
ihr könnt aber einer Einstellung nur aufgrund der in §99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe widersprechen. Mangelnde fachliche Qualifikation ist dort nicht aufgeführt.
Erstellt am 28.06.2018 um 12:56 Uhr von BRHamburg
Ich versteh das Problem. Den Punkt mit der Ausschreibung habt ihr ja auch angesprochen und die Stelle wurde ausgeschrieben. Damit ist es das auch. Der Arbeitgeber trägt das Unternehmische Risiko und entscheidet welchen Kandidaten er nimmt. Und wenn sich kein anderer Kollege bewirbt ist die Auswahl halt gering. Und ob der Kandidat die geforderten Vorraussetzungen erfüllt hat der BR nicht zuprüfen. Den eine Bewerbung auf eine Stelle, setzt nicht voraus das die Anforderung erfüllt werden. Und ein Studium vor 10 Jahren hat heute null Aussagekraft über den Wissenstand. Da hat jeder Kollege der den Job über Jahre macht mehr Ahnung.